Flucht und Migration
Bayern: Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller weist auf die weitere Unterstützung der Kommunen des Landes hinsichtlich der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und der finanziellen Entlastung der einzelnen Kommunen hin.
30.04.2015
Sozialministerin Müller hat die Vorwürfe von Oberbürgermeister Jürgen Dupper, der Freistaat würde Passau beim Thema unbegleitete Minderjährige nicht unterstützen, zurückgewiesen. Müller "Ich kann die Vorwürfe von OB Dupper, er habe bislang nur Belehrungen über den Staatsaufbau und Hinweise auf Zuständigkeiten erhalten, nicht nachvollziehen. Nachdem im letzten Jahr die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen stark angestiegen ist, haben wir im Oktober stufenweise mit der bayernweiten Verteilung begonnen. Ziel war die Brennpunktbereiche Stadt München, Stadt und Landkreis Rosenheim sowie Stadt Passau zu entlasten. Erst gestern haben wir gemeinsam mit den niederbayerischen Jugendämtern wieder eine kurzfristige Entlastung für die Stadt und den Landkreis Passau in die Wege geleitet. So werden 60 unbegleitete Minderjährige aus der Stadt und 30 aus dem Landkreis in andere Kommunen verlegt. Zusätzlich wurde festgelegt, dass ab sofort monatlich 80 - 100 unbegleitete Minderjährige weiterverteilt werden.
Auf Bundesebene sind wir mit unserer Bundesratsinitiative zur bundesweiten Verteilung tätig geworden. Diesen Vorschlag hat das Bundesfamilienministerium auch bereits aufgenommen und einen Gesetzentwurf dazu angekündigt. Hier ist jetzt der Bund am Zug. Auch bei der von OB Dupper geforderten finanziellen Unterstützung gibt es klare Aussagen der Staatsregierung. Die Kosten der Jugendhilfemaßnahmen werden den Kommunen im Rahmen des bundesweiten Kostenerstattungsverfahrens komplett erstattet. Aber auch bei den verbleibenden Verwaltungskosten lässt der Freistaat seine Kommunen nicht allein. So haben wir die Mittel für die Vormundschaften und Verwaltungskosten dieses Jahr auf 8,5 Millionen Euro mehr als verzehnfacht. Der Freistaat steht seinen Kommune zur Seite - von alleinlassen kann also keine Rede sein."
Die genaue Systematik der Mittelverteilung der 8,5 Millionen Euro ist innerhalb der Kommunalen Spitzenverbände noch abschließend zu klären. Nach derzeitigem Sachstand würde die Stadt Passau mindestens 200.000 Euro zusätzlich zu den komplett erstatteten Unterbringungs- und Betreuungskosten erhalten.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.04.2015
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