Sozialpolitik

Bayerisches Familiengeld: Bund und Freistaat Bayern erzielen Einigung

Das bayrische Familiengeld wird künfitg nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Das Familiengeld wird für die frühkindliche Betreuung der Kinder gezahlt und erfüllt damit die Anrechnungsfreiheit im Bundesrecht. Wenn bislang Anrechnungen erfolgten, sollen diese zurück gezahlt werden.

04.02.2019

Der Bund und der Freistaat Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen eine Einigung erzielt. Danach wird Bayern das Familiengeldgesetz ändern. Mit der Einigung wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen.

Nach der Rechtsänderung wird das Familiengeld gezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.

Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter werden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.

Weitere Informationen zum Bayrischen Familiengeld stehen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung. Zur Grundsicherung informatiert das Bundessozialministerium.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 01.02.2019

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