Ganztagsbildung

BaWü: Unterzeichnung der „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“

Kultusministerin Marion Schick und die Leiterin der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Eva Strobel, haben am 5. August 2010 die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung " unterzeichnet.

06.08.2010

„Eine intensive Berufs- und Studienorientierung ist heute wichtiger denn je. Die Schülerinnen und Schüler, die den Arbeitsmarkt und seine Anforderungen kennen, können sich auch zielgerichtet auf ihren Schulabschluss und ihren Berufsweg konzentrieren. Mit der künftigen, verstärkten Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen im Land möchten wir alle Schülerinnen und Schülern bei ihrem Übergang ins Berufsleben oder Studium noch individueller begleiten und unterstützen. Insbesondere benachteiligte Jugendliche, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Jugendliche mit Migrationshintergrund bedürfen einer besonderen Unterstützung, um auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorbereitet zu werden“, sagte Kultusministerin Marion Schick.

„Die Arbeitswelt verändert sich, auch im Südwesten. Der Druck der Demografie nimmt weiter zu. Es ist Zeit, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitsagenturen in einer Rahmenvereinbarung neu zu justieren: Schulen und Berufsberatung geben Orientierung in einer komplexer werdenden Berufswelt, sie unterstützen chancenärmere Jugendliche und sichern Fachkräfte von morgen“, sagte Eva Strobel. Basis für die gemeinsame Arbeit sei ein abgestimmtes, breit angelegtes Orientierungsangebot und eine individuelle Begleitung der jungen Frauen und Männer.

„Zentral ist der präventive Ansatz der Rahmenvereinbarung“, erklärten Schick und Strobel. Gemeinsam mit den Jugendlichen und deren Eltern sollen Strategien zur Chancenverbesserung entwickelt und deren Umsetzung begleitet werden. Die Kompetenzanalyse, die Berufseinstiegsbegleitung, die Förder- oder Eingliederungspläne sind dabei eingebunden. Um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, initiieren und unterstützen Schule und Berufsberatung auf lokaler Ebene die Einrichtung von Netzwerken mit Partnern aus Wirtschaft, Hochschulen oder Jugendhilfe. „Damit wollen wir die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um auf besondere Situationen und Entwicklungen beim Übergang von der Schule in den Beruf möglichst flexibel und effektiv reagieren zu können“, hoben Schick und Strobel hervor.

Die Rahmenvereinbarung schreibt fest, dass Schule und Berufsberatung im Prozess der Berufs- und Studienorientierung zusammenarbeiten, um allen Schülerinnen und Schülern einen unmittelbar an die Schule anschließenden, erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen. „Dieses Ziel erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Deshalb werden wir im Rahmen dieser engen Kooperation feste institutionelle Ansprechpartner benennen“, erläuterten Schick und Strobel. Schule und Berufsberatung führen gemeinsame und gegenseitige Schulungen und fachliche Besprechungen für die Aufgaben der Berufsorientierung durch und stimmen sich bei der Erarbeitung von Konzeptionen zu Berufsorientierung und Berufswahl eng ab. 

Ein gemeinsames Berufsorientierungskonzept als Basis für die Zusammenarbeit mit allen Partnern der Berufs- und Studienorientierung wie beispielsweise der örtlichen Wirtschaft und ihren Organisationen, den Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen und den Hochschulen soll sicherstellen, dass die Aktivitäten sinnvoll aufeinander abgestimmt und die Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei sind. Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung bildet die Kommunikation mit den Eltern. Diese sollen aktiv in die schulischen Maßnahmen der Berufswahlvorbereitung einbezogen werden.

Hinweis:

Die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ kann ab sofort im Kultusportal unter http://www.kultusportal-bw.de als PDF heruntergeladen werden.

Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg / Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg

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