Kinderschutz
Bamberger: Rechtspolitisch beim Kinderschutz viel erreicht
"In rechtspolitischer Hinsicht haben wir beim Kinderschutz in den letzten Jahren viel erreicht. So können Familiengerichte heute schneller und besser auf Kindeswohlgefährdungen reagieren, " betonte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Veranstaltung "Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung" gestern in Mainz.
28.09.2010
Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls fördere die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte in den Hilfeprozess. Und die Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit habe den Kinderschutz im gerichtlichen Verfahren weiter ausgebaut, etwa durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte betroffener Kinder, so Bamberger.
Schreckliche Einzelfälle, wie sie immer wieder der Presse zu entnehmen seien, zeigten aber, dass man sich mit dem Erreichten nicht zufrieden geben dürfe.
Gerade habe das Bundeskabinett den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen.
"Unter anderem soll hierbei die Zahl der Amtsvormundschaften auf höchstens 50 Vormundschaften pro Vormund begrenzt werden. Diese Intention wird von Rheinland-Pfalz im Sinne des Kindeswohls aktiv unterstützt. Denn Amtsvormünder werden Ihrer Verantwortung, insbesondere für die Person und nicht nur für das Vermögen des Mündels zu sorgen, angesichts hoher Fallzahlen oftmals nicht gerecht. Dies haben Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit der Folge schwerster Körperverletzungen bis hin zum Tod der Kinder leider immer wieder gezeigt", erläuterte der Minister.
Die Lage der Kinder könne aber über das von der Bundesregierung Vorgeschlagene hinaus weiter verbessert werden.
"Das gilt etwa bei der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt. Die Teilnahme insbesondere des Jugendamts beim Gerichtstermin sollte verbindlicher und konkreter geregelt werden. Und es ist wichtig, dass sich Richterinnen und Richter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter nicht nur optimal fortbilden, sondern fallübergreifend zusammenarbeiten. Hier sind die inzwischen zahlreich im Land entstandenen Arbeitskreise wertvoll und nützlich", so Bamberger abschließend.
Quelle: Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
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