Kinderschutz
Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: UBSKM unterzeichnet Gemeinsame Erklärung mit Bischofskonferenz
Mit der Erklärung haben sich die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs verständigt. Die Aufarbeitung soll zukünftig in allen Bistümern einheitlich erfolgen, wobei die bestehenden Anstrengungen der Diözesen fortgesetzt werden. Die Vereinbarung soll beispielgebend auch für andere gesellschaftliche Bereiche wirken.
01.07.2020
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben am 22. Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, betonte: „Diese gemeinsame Erklärung ist die entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung“ die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Wir haben hier sehr konstruktiv mit Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat zusammengearbeitet. Die Aufarbeitung kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich.“
Institutionelle Verantwortung für begangenes Unrecht
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, erklärt: „Die Aufarbeitungsprozesse, die mit dem heute unterzeichneten Text angestoßen werden, gehören zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernehmen. Es ist gut, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen Vertreter der Kirche, unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirken. Zugleich ist sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen, zahlreichen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden können.“
Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung hatte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende April beschlossen.
Hintergrund
Die Gemeinsame Erklärung wurde vom Unabhängigen Beauftragten sowie der von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet. Mit der Erklärung setzen die Bischöfe den Kurs der Aufarbeitung des Missbrauchs fort, der durch zahlreiche regionale Aufarbeitungsprojekte sowie die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) begonnen wurde.
Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“:
Anfang Dezember 2018 hat der Unabhängige Beauftragte Rörig gemeinsam mit Mitgliedern der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und des Betroffenenrates die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ eingesetzt.
Zu den Mitgliedern der AG „Aufarbeitung Kirchen“ gehören:
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM),
Dr. Christine Bergmann (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs),
Prof. Heiner Keupp (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs),
Matthias Katsch (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs),
Renate Bühn (Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM)
Kerstin Claus (Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM)
Dr. Manuela Stötzel (Leiterin des Arbeitsstabes des UBSKM)
Susanne Fasholz-Seidel (Leiterin des Büros der Kommission)
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihre 69 Mitglieder (Stand: September 2019) aus den 27 deutschen (Erz-) Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
Weitere Informationen sowie die Gemeinsame Erklärung mit der Deutschen Bischofskonferenz stehen beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zur Verfügung.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 22.06.2020
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