Unterbringung von umA
Auch eine sinnvolle Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben

Der Freistaat Sachsen senkt vorübergehend die Fachstandards für die Unterbringung und Versorgung von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern (umA). Nun äußert sich der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. zu den Übergangsregelungen und stellt Forderungen an die Landesregierung.
20.10.2022
Anfang Oktober teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Anfang mit, dass die Fachstandards für die Unterbringung und Versorgung von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern (umA) vorübergehend abgesenkt werden, um zusätzliche Kapazitäten schaffen zu können. Aktuell sind die entsprechenden Einrichtungen im Freistaat überlastet. Dennoch sollen auch die derzeit in steigender Zahl ankommenden jungen Menschen untergebracht und versorgt werden können.
Die Absenkung der Standards erfolgt in Bezug auf
- die Bildungsabschlüsse und persönlichen Profile der eingesetzten Fachkräfte
- die räumlichen Voraussetzungen in Bezug auf Lage, Bau und Ausstattung der Einrichtungen
- die Erteilung einer vorläufigen Duldung von Einrichtungen bis zum Abschluss eines regulären Betriebserlaubnisverfahrens
Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. merkt dazu an, dass gebrüßt werde, dass der Freistaat hier schnelle und praktikable Lösungen gesucht habe, um die zahlreich neuankommenden jungen Menschen in ihrer Notsituation schnell unterbringen und versorgen zu können. Kritisiert werden aber die Absenkung der Standards mit Blick auf die besonderen Bedarfe der Zielgruppe.
„Diese jungen Menschen haben potenziell Krieg und Zerstörung erlebt. Sie haben ihr soziales Umfeld verloren und befinden sich nun ohne Familienanschluss fernab ihrer Heimat entfernt. Zur Trennung kommt auch die Sorge um die zu Hause verbliebenen Angehörigen, möglicherweise auch die Trauer um bereits dem Krieg zum Opfer gefallene Freund:innen oder Familienmitglieder“, heißt es seitens des Kinder- und Jugendrings. In einer derart schweren Lebenslage bedürfen die jungen Menschen einer angemessenen Unterbringung und einer professionellen Betreuung und Unterstützung, damit zumindest ihre Grundbedürfnisse (wieder) befriedigt werden können.
Deshalb fordert der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V., dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit diese Übergangsregelungen wie geplant im Frühjahr 2023 auslaufen und die ursprünglichen Standards wieder umgesetzt werden können. Es wird angemahnt, dass die Absenkung von Fachstandards zum Ausgleich mangelnder Kapazitäten in der Jugendhilfe nicht zur Gewohnheit werden dürfe. Die im SGB VIII verankerten Rechte für Kinder- und Jugendliche gelten auch – und vor allem – in Krisenzeiten!
Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. vom 13.10.2022
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