Anti-Disskriminierung
Ataman: Bundesinnenminister muss Rassismus-Studie zum Thema machen
Jede fünfte Anfrage bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrifft Diskriminierungen durch staatliche Stellen. Nun fordert Bundesbeauftragte Ferda Ataman, dass Bundesinnenminister Dobrindt die bislang größte Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen – von Jugendämtern bis zur Polizei – öffentlich zum Thema macht.
10.03.2026
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat den Umgang der Bundesregierung mit der bislang größten Studie zu „Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland“ kritisiert. „Jede fünfte Anfrage in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrifft Diskriminierungen durch staatliche Stellen. Benachteiligungen in öffentlichen Institutionen sind leider weit verbreitet“, sagte Ataman. „Diese Studie ist die bislang umfassendste und wichtigste Untersuchung dazu und wird vom Bundesinnenminister einfach unter den Tisch gekehrt“, sagte Ataman. Sie forderte Minister Dobrindt auf, sein öffentliches Stillschweigen zu der von seinem Ministerium in Auftrag gegebenen Großstudie zu beenden. In der Studie werden Institutionen wie Jobcenter, Ausländerbehörden, Sozialämter und Jugendämter, aber auch die Polizei und Justiz in den Fokus genommen. Sie wurde bislang lediglich auf einer Internet-Seite des BMI zugänglich gemacht, begleitet von zwei distanzierenden Stellungnahmen.
„Eine Demokratie lebt vom Vertrauen ihrer Bürger in ihre Institutionen. Wenn Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, strukturell benachteiligt zu werden, schwindet dieses Vertrauen. Diese Studie spricht eigentlich für die Bereitschaft zur Selbstreflexion und Transparenz, dazu muss die Bundesregierung aber auch dazu stehen“,
sagte Ataman. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es im behördlichen Handeln zu verschiedenen Formen struktureller rassistischer Diskriminierung kommt. Um Rassismus in Institutionen entgegenzuwirken, geben die Forschenden eine Reihe von Handlungsempfehlungen. Unter anderem fordern sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um ein Verbot von Diskriminierungen durch staatliches Handeln zu erweitern. Eine Reform des AGG müsse auch ein Verbandsklagerecht beinhalten und die Fristen zur Rechtsdurchsetzung verlängern. Zudem sollten in allen Ländern Landesantidiskriminierungsgesetze eingeführt werden, um einen Schutz vor Diskriminierung durch Landes- und Kommunalbehörden zu verbieten.
Hintergrund
Von Anfang 2022 bis Ende 2024 arbeiteten an der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus" Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Fachbereichen in 23 Einzelprojekten an zehn verschiedenen Forschungseinrichtungen in Deutschland. Sie untersuchten Rassismus in unterschiedlichen staatlichen Institutionen und Behörden. Die Studie wurde vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt herausgegeben. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die vorliegende Studie ist eines der zentralen Vorhaben des im Dezember 2020 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vom 23.02.2026
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