Berlin

Arbeiten in den Sommerferien: Diese Regeln gelten für Jugendliche

Pünktlich zu den Sommerferien informiert SenASGIVA über die Arbeitszeitregelungen für Ferienjobs. Wichtigste Punkte: Landesmindestlohn gilt auch für Jugendliche, maximal vier Wochen Arbeit im Jahr, acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr, fünf Tage die Woche. Senatorin Kiziltepe betont: Schutz und Sicherheit der Jugendlichen stehen an erster Stelle.

07.08.2026

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien informiert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) über die Arbeitszeitregelungen für jugendliche Arbeitnehmer*innen in Berlin.
An erster Stelle stehen der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen. Damit das gewährleistet ist, sollten Arbeitgeber*innen, Jugendliche sowie deren Eltern die geltenden Regelungen kennen und konsequent beachten.

Die wichtigsten Regelungen: Der Berliner Landesmindestlohn gilt grundsätzlich auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr während der Schulferien

  • höchstens vier Wochen im Kalenderjahr
  • mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden und
  • 40 Stunden wöchentlich
  • in der Zeit von 6 bis 20 Uhr
  • an höchstens fünf Tagen in der Woche
    beschäftigt werden.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schüler*innen grundsätzlich nicht arbeiten. Hier gibt es Ausnahmen im Jugendarbeitsschutzgesetz für bestimmte Bereiche wie der Gastronomie, in Krankenhäusern oder in Bäckereien (§ 17 Abs. 2 JArbSchG). Dabei muss die Ferienarbeit leicht und geeignet sein und Pausen- und Ruhezeiten unbedingt eingehalten werden.

Senatorin Cansel Kiziltepe

„Mit einem Ferienjob bekommen junge Menschen erste Einblicke in die Arbeitswelt. Das sind wichtige Erfahrungen, die auch mich als Jugendliche nachhaltig geprägt haben. Klar ist dabei: Der Schutz und die Sicherheit der Jugendlichen stehen an erster Stelle. Dafür müssen die gesetzlichen Vorgaben unbedingt eingehalten werden.“

Wichtige Details zu den Arbeitszeitregelungen für Jugendliche in Berlin finden sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung:
www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/service/artikel.1223735.php
www.berlin.de/lagetsi/_assets/documents/infos/ferienarbeit.pdf

Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 08.07.2026

Redaktion: Lena Gabert