Forderung des VPK

Amt des UBSKM dauerhaft gesetzlich verankern

Dem Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Forderung nach einer dauerhaften Verankerung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gehört und umgesetzt wird. Der Verband sieht den Handlungsbedarf der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode.

06.11.2020

Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen stellt auch in Deutschland eine gesellschaftliche Realität dar. Jahr für Jahr werden junge Menschen mit dramatischen Folgen für ihr gesamtes Leben missbraucht. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) leistet mit seinem Team einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Aufklärung und Prävention in diesem Bereich. Daher setzt sich der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) für die dauerhafte gesetzliche Verankerung seines Amtes ein.

Junge Menschen besser schützen

„Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist trotz ihres Schutzauftrags gegenüber den in den Einrichtungen lebenden Kindern und Jugendlichen nicht völlig davor geschützt, dass Mitarbeitende gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Menschen oder Kinder und Jugendliche untereinander übergriffig werden“, so Martin Adam, Präsident des VPK.

Einrichtungen sind inzwischen dazu verpflichtet, durch umfangreiche Maßnahmen wie z.B. individuelle Schutzkonzepte sicherzustellen, dass die Wahrscheinlichkeit für solche entsetzlichen Vorkommnisse gegenüber Kindern immer weiter reduziert wird.

Der VPK hat bereits im Jahr 2016 mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sich der Verband verpflichtet, dass alle VPK-Mitgliedseinrichtungen individuelle Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.

Wichtige Arbeit soll auch zukünftig gesichert sein

„Der VPK schätzt die Arbeit des UBSKM sehr. Und so ist es uns ein wichtiges Anliegen, mit unserem eigenen konsequenten verbandlichen Handeln nach innen und nach außen die wichtige Arbeit von Herrn Rörig auch zukünftig mit aller Kraft zu unterstützen“, so Martin Adam.

Das Team des UBSKM habe nach Ansicht des VPK durch seine engagierte Arbeit schon in der Vergangenheit immer wieder auf bestehende Defizite in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft hingewiesen und nachhaltige Veränderungen eingefordert.

Dem VPK ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass die Forderung nach einer dauerhaften, verlässlichen und unabhängigen Verankerung des Amtes des UBSKM beim Bundesfamilienministerium durch die Bundesregierung zeitnah gehört und umgesetzt wird. Nur über die damit verbundene Verstetigung dieser Position könne sichergestellt werden, dass Missbrauch in Deutschland konsequent vorgebeugt und geeignete Maßnahmen und Instrumente ausgebaut werden, damit junge Menschen besser geschützt werden.

Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode

Deshalb fordert Martin Adam die Bundesregierung im Namen des Gesamtverbandes auf: „Handeln Sie jetzt und beschließen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherstellung des Amtes des UBSKM noch in dieser Legislaturperiode. Auf diese Weise können der Kinderschutz und die damit verbundene Stärkung von Kindern und Jugendlichen langfristig sichergestellt werden“.

Quelle: VPK-Bundesverband e.V. vom 05.11.20202

Redaktion: Kerstin Boller

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