Flucht und Migration
Allen Flüchtlingskindern Familiennachzug ermöglichen
![Der Papierschnitt einer Familie in den Händen eines Kindes Der Papierschnitt einer Familie in den Händen eines Kindes](/fileadmin/_processed_/d/7/csm_Fotolia_60656426_Subscription_XL_01_c10961eb98.jpg)
Angesichts der Bundestagsdebatte am 19.01.2018 zum Familiennachzug appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. In Kürze wird die Kinderrechtsorganisation ein neues Rechtsgutachten zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs veröffentlichen.
19.01.2018
„Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Negative Auswirkungen auf die Integration
„Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren“, so Lütkes weiter.
Mehrere Jahre ohne Eltern aufzuwachsen, widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention
In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskindern mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.
Deutsches Kinderhilfswerk entwickelt Rechtsgutachten
Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk
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