Anhörung im Bundestag
„Alleinerziehende in der aktuellen Inflation nicht alleine lassen!“
Eine Anhörung im Familienausschuss des Bundestages am 20. Juni 2022 setzte sich mit der Frage auseinander, inwiefern Alleinerziehende vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation besser unterstützt werden können. Anlässlich der Anhörung gaben verschiedene Vereine Einschätzungen und Stellungnahmen ab. Die Anhörung erfolgte auf Grundlage eines Antrags der CDU/CSU.
06.07.2022
Alleinerziehende trifft die aktuelle Inflation oft besonders drastisch, da sie ein ohnehin erhöhtes Armutsrisiko haben. Dass es einer Entlastung Alleinerziehender vor diesem Hintergrund bedarf, darin waren sich die die Sachverständigen einig. Die Anhörung im Familienausschuss des Bundestages erfolgte auf Grundlage eines Antrags der CDU/CSU.
Stellungnahmen von Sachverständigen
Zur Einschätzung der Situation wurden mehrere Sachverständige geladen.
Folgende Stellungnahmen stehen zum Download bereit:
- Dr. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (PDF: 597 KB)
- Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken (PDF: 417 KB)
- Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (vamv) (PDF: 439 KB)
- Prof. Dr. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt (PDF: 305 KB)
- Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie (PDF: 443 KB)
- Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (PDF: 341 KB)
- Dr. Ulrike Spangenberg vom Deutschen Juristinnenbund (PDF: 322 KB)
Weitere Informationen
Auf der Website des Bundestages heißt es zur Anhörung:
„Einhellig begrüßten die Sachverständigen den Vorschlag im Unionsantrag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Bis Ende 2007 war das Kindergeld nur zur Hälfte von der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung abgezogen worden, seit 2008 gilt die volle Anrechnung des Kindergeldes – eine damalige „Sparmaßnahme“, die rückgängig gemacht werden sollte, so der Tenor.“
Mehr Informationen inklusive der Tagesordnung und des Antrags der CDU/CSU finden sich außerdem auf der Seite zur Anhörung. Die komplette Anhörung kann dort ebenfalls als Mitschnitt nachgeschaut werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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