BZgA

Alkoholfrei in der Schwangerschaft – Materialien und Beratungsangebote

Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2022 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass jeglicher Alkoholkonsum in der Schwangerschaft für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen kann. Deshalb empfiehlt die BZgA, in der Schwangerschaft komplett alkoholfrei zu bleiben.

08.09.2022

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), der schwersten Form, bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen:

„Alkohol schadet werdenden Müttern und insbesondere den ungeborenen Kindern. FASD und FAS sind unheilbare Erkrankungen, die durch Alkoholverzicht während der Schwangerschaft vermeidbar sind. Eltern sein bedeutet, Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Und das beginnt schon beim Ungeborenen. Achten Sie bitte auf sich und Ihr Kind und verzichten Sie auf Alkohol. Von Anfang an!“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA:

„Alkohol ist ein Zellgift, das schon in kleinen Mengen die Entwicklung von Ungeborenen erheblich schädigen kann. Je nachdem, wie viel Alkohol in der Schwangerschaft getrunken wurde, fallen die Schädigungen unterschiedlich aus. Sie sind jedoch alle vermeidbar, wenn in der Schwangerschaft kein Alkohol getrunken wird. Die BZgA informiert und berät zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft und unterstützt werdende Mütter mit einer persönlichen Online-Beratung.“

Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ bietet werdenden Eltern vielfältige Informationen zu den Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und gibt Tipps, wie der Alkoholverzicht leicht gelingt. Schwangere, denen der Verzicht schwerfällt, können sich mit dem BZgA-Online-Programm „IRIS“ kostenlos, anonym und persönlich beim Stopp ihres Alkoholkonsums unterstützen lassen.

Auch Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Geburtshelferinnen und Geburtshelfer erhalten umfassende Informationen und können Broschüren und Faltblätter kostenlos bei der BZgA bestellen, um sie im Wartebereich auszulegen oder im persönlichen Gespräch zu übergeben. Die Schwangerschaftsbetreuung bietet zudem einen Rahmen, in dem der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft angesprochen und, falls nötig, zum Konsumstopp angeleitet werden kann. Fachkräften der Schwangerenvorsorge stellt die BZgA einen Leitfaden für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht zur Verfügung.

Ergänzend werden Schülerinnen und Schüler adressiert: In Kooperation mit der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. werden für Schulklassen Informationsstunden zum Thema „Prävention des Fetalen Alkoholsyndroms“ durchgeführt.

Übersicht der BZgA-Angebote zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft

Informationsangebote der BZgA für Schwangere und ihr Umfeld:

Printmaterialien:

BZgA-Praxismodule zur Beratung von Schwangeren:

„Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln oder über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail.

Telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung der BZgA:

Unter der Telefonnummer 0221 - 89 20 31 Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das deutsche Festnetz.

Ärztliche Informationsstunden für Schulklassen:

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 05.09.2022

Redaktion: Silja Indolfo

Back to Top