Förderinformationen von eurodesk
Aktuelle Förderinformation bei Eurodesk für Juni/Juli 2015

Eurodesk informiert regelmäßig über aktuelle Förder- und Fortbildungsangebote auf europäischer Ebene – diesen Monat beispielsweise über ein neues Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung zur Mobilität in der beruflichen Bildung.
15.06.2015
Förderung der Mobilität in der beruflichen Bildung
Die Robert Bosch Stiftung hat ein neues Programm zur Förderung grenzüberschreitender Projekte in der beruflichen Bildung mit bis zu 5000 € Förderbeitrag aufgelegt. Die Vorhaben können beispielsweise Lobby- oder Öffentlichkeitsarbeit, den thematischen Austausch von best practice, die Entwicklung von Arbeitshilfen für Mobilitätsmaßnahmen oder eine bessere Vernetzung zwischen beteiligten Akteuren zum Gegenstand haben. Eine Finanzierung reiner Mobilitätsprojekte ist nicht möglich.
Bewerben können sich Einrichtungen der beruflichen Bildung aus Deutschland (wie Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen), welche ein Projektvorhaben alleine oder gemeinsam mit einer oder mehreren deutschen und/oder europäischen Partnereinrichtungen umsetzen wollen. Die Förderung ist mit anderen Programmen (wie DFJW, DPJW, Tandem, Erasmus +...) kompatibel.
Anträge können laufend bis 11. Mai 2016 eingereicht werden.
In einem 2-stufigen Verfahren wird zunächst eine Interessenbekundung abgegeben und nach positiver Rückmeldung der Antrag gestellt.
Weitere Informationen sind auf der Homepage zu finden unter
<link http: www.bosch-stiftung.de content language1 html _blank external-link-new-window der robert bosch>www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/12011.asp
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend
Das EU-Programm Erasmus+ ermöglicht es, internationale Projekte mit Partnerländern weltweit durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Länder, die kein Programmland sind und nicht zu den vier benachbarten Partnerregionen des Programms gehören. Mit den sogenannten Capacity-Building-Projekten soll die Zusammenarbeit und der Austauschs im Bereich Jugend zwischen Programmländern und Partnerländern in unterschiedlichen Regionen der Welt gefördert werden.
Alle gemeinnützigen Organisationen, Vereinigungen, NRO (einschließlich europäischer NRO im Jugendbereich), nationalen Jugendbeiräte sowie lokale, regionale oder nationale öffentlichen Stellen, die in einem Programmland ansässig sind, können im Namen aller an dem Projekt teilnehmenden Organisationen einen Antrag stellen.
Maximale Förderung für ein Kapazitätsaufbauprojekt: 150 000 EUR. Einzelheiten zu den Regeln für die Gewährung von Finanzhilfen sind dem <link https: www.jugendhilfeportal.de http: http ec.europa.eu programmes erasmus-plus discover guide index_en.htm _blank external-link-new-window>Programmleitfaden zu Erasmus+ zu entnehmen.
Die nächste Antragsfrist läuft ab am 02.09.2015 für Projekte, die zwischen dem 01.03. und dem 31.07.2016 beginnen.
Ausschreibung im Förderprogramm Werkstatt Vielfalt
Das Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung "Werkstatt Vielfalt" unterstützt Projekte, die zu Kontakten zwischen Menschen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen oder religiösen Milieus beitragen und so dafür sorgen, dass Vielfalt zur Normalität wird. Die Projekte der „Werkstatt Vielfalt“ sind lokal oder stadtteilübergreifend angelegt. Gefördert werden Projekte mit insgesamt bis zu 7.000 Euro für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zwei Jahren. Auch Einzelpersonen oder Initiativen können einen Antrag stellen.
Einsendeschluss für die sechste Auswahlrunde ist der 15. September 2015.
Weitere Infos finden sich unter <link http: www.bosch-stiftung.de content language1 html _blank external-link-new-window der robert bosch>www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/45489.asp
Neue Antragsrunde für ASA-Kommunal läuft
Das gemeinsame Programm von Servicestelle und entwicklungspolitischem Lern- und Qualifizierungsprogramm ASA ermöglicht jungen Menschen zwischen 21 und 30 Jahren, für drei oder sechs Monate in einer Kommune an einem entwicklungspolitischen Partnerschaftsprojekt mitzuarbeiten. Die beteiligten Kommunen können durch die Unterstützung die Beziehungen zu ihren Partnern vertiefen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für kommunales Engagement für eine global nachhaltige Entwicklung gewinnen.
Kommunen, die Interesse an einem Einsatz von ASA-Teilnehmenden haben, können sich mit ihrer Partnerkommune bis Freitag, 10. Juli 2015 bewerben. Nach Abgabe des Projektvorschlags erhalten die Kommunen eine Rückmeldung dazu und anschließend die Möglichkeit, ihren Vorschlag bis zum 15. September 2015 zu überarbeiten. Die endgültige Projektauswahl erfolgt im Oktober 2015.
Weitere Infos unter <link http: www.asa-programm.de ueber-asa teilprogramme asa-kommunal _blank external-link-new-window zum asa>www.asa-programm.de/ueber-asa/teilprogramme/asa-kommunal/
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