Kinderrechte ins Grundgesetz
Aktionsbündnis fordert Verbesserung der Formulierung
![Ein Junge schaut mit der Nasenspitze durch ein in einer Papierwand aufgerissenes Fenster. Ein Junge schaut mit der Nasenspitze durch ein in einer Papierwand aufgerissenes Fenster.](/fileadmin/_processed_/3/f/csm_perth-2053641-alexas_fotos-pixabay-CC0_5502c77664_0d53a7b54a.jpg)
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Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte. Dieser sei jedoch noch unzureichend.
13.01.2021
Die Bundesregierung hat einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz beschlossen.
Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist er allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.
Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert daher alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssten Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.
Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF vom 12.01.2021
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