Veranstaltung

„Aber das bleibt unter uns, okay? ;-)“ Sexuelle Gewalt im digitalen Raum

Welche Gefahren ergeben sich durch sexuelle Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche? Fragen wie diese stehen auf der Agenda der ZUKUNFTSWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Bei der Veranstaltung „Aber das bleibt unter uns, okay? ;-)“ – Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum, soll die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen.

15.02.2023

Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen wichtige Informationsquellen sowie soziale, partnerschaftliche und sexuelle Orientierungs-und Erfahrungsräume. Neben den Chancen und Nutzungspotenzialen für die eigene sexuelle Identitätsfindung, bergen digitale Medien auch diverse Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sein können: unter anderem durch Cybergrooming, das Verbreiten sog. Sexting-Aufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person, Sextortion, die ungewollte Konfrontation mit pornografischen Inhalten sowie Missbrauchsdarstellungen. Sexuelle Gewalt und Belästigung sowie sexuelle Grenzverletzungen sind massive Eingriffe in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und beginnen, wenn die sexuelle Selbstbestimmung verletzt oder gefährdet wird.

Kinder- und Jugendmedienschutz vom Kind aus gedacht

Mit der ZUKUNFTSWERKSTATT soll ein Kinder- und jugendpolitischer Strategieprozess angestoßen werden, der den Kinder- und Jugendmedienschutz entsprechend der Herausforderungen dieser Zeit weiterentwickelt. Bei der Auftaktveranstaltung am 3. März 2023 „Aber das bleibt unter uns, okay? ;-)“ – Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum, soll im Austausch mit Anbietern von Online-Diensten und interdisziplinären Expert:innen erarbeitet werden, wie die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe nachhaltig unterstützt werden kann. Entlang der nachfolgenden Leitfragen ist es das Ziel der Auftaktveranstaltung, hierfür eine grundlegende, dialoggestützte Wissensbasis sowie eine Konkretisierung des Vertiefungs- und Handlungsbedarfes zur Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung als Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu schaffen:

  • Welche Gefahren ergeben sich durch sexuelle Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt im digitalen Raum für Kinder und Jugendliche, ihre Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und ihre persönliche Integrität?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich bei sexueller Gewalt und Belästigung online aus juristischer Perspektive?
  • Wie ist vor sexueller Gewalt und Belästigung online zu schützen –bei zeitgleicher Wahrung von Teilhabe und Befähigung? 
  • Welche technischen Möglichkeiten gibt es, um Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von Online-Diensten präventiv und interventiv vor sexueller Gewalt und Belästigung zu bewahren?
  • Was sollten anbieterseitige Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Belästigung online beinhalten?

Interessierte können sich noch bis zum 28. Februar 2023 für die Veranstaltung anmelden.

Quelle: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vom 06.02.2023

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