Umfrage

85 Prozent für besseren Schutz vor Diskriminierung

Eine repräsentative Umfrage mit 3.500 Befragten zeigt, dass 85% der Bevölkerung eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland fordern. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert das aktuelle AGG als unzureichend und fordert Reformen, da Deutschland im europäischen Vergleich bei Rechtsdurchsetzung und Unterstützung Betroffener zurückliegt.

09.07.2026

Eine aktuelle Repräsentativbefragung zeigt einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. 

„Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung“, 

sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Donnerstag in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.

Das geltende Antidiskriminierungsrecht im AGG bezeichnete Ataman als „zu schwach“. So seien insbesondere die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene in Deutschland im europäischen Vergleich unterentwickelt. 

„Weder können in Deutschland Verbände oder Antidiskriminierungsstellen klagen, noch Betroffene vor Gericht unterstützen. Auch andere Möglichkeiten der Unterstützung fehlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie Auskunftsansprüche und vorgerichtliche Entscheidungen. Nirgendwo sind Menschen bei Diskriminierung so sehr auf sich allein gestellt, wie in Deutschland“, 

sagte Ataman.

Am Donnerstag, den 11.06.2026 berieten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung über eine AGG-Reform, das Bundeskabinett hatte dazu kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet. Ataman rief die Abgeordneten hierbei zu „mehr Mut“ auf, um eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes zu erreichen. „Das AGG wird in diesem Sommer 20 Jahre alt. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende Reform, die noch dazu den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung findet.”

Die repräsentative Umfrage (3.500 Befragte) wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Umfrageinstitut Forsa zwischen dem 12. Februar und dem 16. März 2026 durchgeführt (CATI-Fragebogen, kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe). Die gesamte Umfrage wird im Jahr 2027 veröffentlicht.

Weitere Informationen

Graphen und visuelle Umfrageergebnisse sind im Originalartikel zu finden.

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 11.06.2026

Redaktion: Klara Neumann