Inobhutnahme
84.200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in 2016
Im Jahr 2016 führten die Jugendämter in Deutschland 84.200 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch (Inobhutnahmen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 6.600 Inobhutnahmen mehr als 2015 (+ 8,5%). Auch wenn das Plus deutlich geringer als im Vorjahr ausfiel (2015 zu 2014: + 61,6%), hat sich damit die Zahl vorläufiger Schutzmaßnahmen seit 2013 fast verdoppelt (2013: 42.100 Inobhutnahmen). Hauptgrund für das anhaltend hohe Niveau der Inobhutnahmen sind unbegleitete Einreisen aus dem Ausland: 2016 wurden aus diesem Anlass 44.900 Schutzmaßnahmen durchgeführt, 2.600 mehr als 2015 (+ 6,2%).
23.08.2017
Die deutschen Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, zum Beispiel in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie.
Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils häufigster Grund bei Kindern unter 14
21.700 Kinder, die im Jahr 2016 eine vorläufige Schutzmaßnahme durchliefen, waren jünger als 14 Jahre alt. In dieser Altersgruppe wurden die Kinder am häufigsten wegen Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (45 %) und zum Schutz vor Vernachlässigung (19 %) in Obhut genommen.
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17: unbegleitete Einreise aus dem Ausland
Auch die unbegleitete Einreise (15 %) und der Schutz vor Misshandlung (13 %) spielten hier eine größere Rolle. Bei den 62.500 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren stand dagegen mit Abstand die unbegleitete Einreise aus dem Ausland im Vordergrund (67 %). Weitere Anlässe von Bedeutung waren in diesem Alter die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils (12 %) und Beziehungsprobleme (6 %). Auch bei der Dauer der vorläufigen Schutzmaßnahmen gab es altersspezifische Unterschiede: Während bei den unter 14-Jährigen 46 % der Inobhutnahmen nach spätestens zwei Wochen beendet werden konnten, traf dies nur auf 34 % der 14‑ bis 17-Jährigen zu.
Die meisten Inobhutnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (41 %) oder der Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses, also in einer Pflegefamilie oder einem Heim (28 %). Die Jugendlichen von 14 bis 17 Jahre kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (13 %): Hier leitete das Jugendamt am häufigsten eine erzieherische Hilfe in einer Pflegefamilie, einem Heim beziehungsweise einer betreuten Wohnform ein (26 %) oder vermittelte den Jugendlichen eine sonstige stationäre Hilfe, zum Beispiel einen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus (24 %).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.08.2017
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