Europa
300.000 Asylsuchende 2019 in der EU als schutzberechtigt anerkannt
Im Jahr 2019 erkannten die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union 295.800 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Rückgang um 6% gegenüber 2018 (316.200). Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21.200 umgesiedelte Flüchtlinge auf. Dies zeigen Daten von Eurostat, dem statistischen Amt der EU.
11.05.2020
27% der Schutzberechtigten waren Syrer
Von allen Personen, denen im Jahr 2019 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 141.100 den Flüchtlingsstatus (48% aller positiven Entscheidungen), 82.100 subsidiären Schutz (28%) und 72.700 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (25%). Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2019 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige Syriens (78.600 Personen bzw. 27% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans (40.000 bzw. 14%) und Venezuelas (37.500 bzw. 13%). Im Jahr 2019 stieg die Anzahl der schutzberechtigten Venezolaner um fast das 40-fache im Vergleich zu 2018, als ungefähr 1000 Venezolaner als schutzberechtigt zuerkannt wurden. Von den Syrern, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 71% den Schutzstatus in Deutschland (56.100). Auch unter den Afghanen wurde dem größten Anteil der Schutzstatus in Deutschland zuerkannt, nämlich 41% (16.200). Nahezu alle Schutzstatuszuerteilungen an Venezolaner wurden in Spanien (35.300) registriert, 94% der EU-Gesamtzahl.
39% aller positiven Entscheidungen wurden in Deutschland zuerkannt
Im Jahr 2019 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland verzeichnet (116.200 oder 39% aller positiven Entscheidungen), gefolgt von Frankreich (42.100 bzw. 14%), Spanien (38.500 bzw. 13%) und Italien (31.000 bzw. 10%). Diese vier Mitgliedstaaten zählten zusammen mehr als drei Viertel aller in der EU erlassenen positiven Entscheidungen.
Bei 38% der erstinstanzlichen Asylentscheidungen erhielten Antragsteller den Schutzstatus
Im Jahr 2019 wurden in den EU-Mitgliedstaaten fast 540.800 erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge und weitere 293.200 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde 206.000 Personen der Schutzstatus zugesprochen, während weitere 89.800 Personen den Schutzstatus durch einen endgültigen Berufungsentscheid erhielten. Die Anerkennungsrate, d.h. der Anteil positiver Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in der EU bei 38% für erstinstanzliche Entscheidungen. Bei endgültigen Berufungsentscheidungen betrug die Anerkennungsquote 31%. Die Ergebnisse von Asylentscheidungen, und daher auch die Anerkennungsraten, unterscheiden sich je nach Land der Staatsangehörigkeit der Asylbewerber. Betrachtet man die zwanzig Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die im Jahr 2019 die höchste Zahl an erstinstanzlichen Entscheidungen entfiel, so reichte die Anerkennungsrate in der EU von rund 4% für Staatsangehörige Georgiens bis 96% für Staatsangehörige Venezuelas, 85% für Staatsangehörige Syriens und 81% für Staatsangehörige Eritreas.
Quelle: Eurostat vom 27.04.2020
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