Recht
25 Jahre nach der UN-Kinderrechtskonvention: Die Gewerkschaft der Kinder erkämpft ihr Recht
Bolivien hat als erstes Land die Arbeit von Minderjährigen gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf schulische Bildung gehört dazu.
19.11.2014
El Alto, Bolivien - Henry Apaza hat schon drei verschiedene Jobs hinter sich. Sein erster Arbeitsplatz war ein Bus: Er stand in der immer offenen Tür, rief die Endstation aus und ermunterte Leute am Straßenrand, auch dann noch einzusteigen, wenn der Bus schon brechend voll war. Danach hat er als Schuhputzer gearbeitet, dann auf dem Bau. Heute verkauft der schmale 13-jährige Junge mit der tief in die Augen hängenden pechschwarzen Pony-Frisur Zigaretten auf den Straßen von El Alto, der über 4000 Meter hoch gelegenen Zwillingsstadt des bolivianischen Regierungssitzes La Paz.
"Von zehn Leuten, die du hier beim Arbeiten auf der Straße triffst, sind drei oder vier noch Kinder", sagt er. Ein paar tausend von ihnen sind organisiert, in Unatsbo, der bolivianischen Gewerkschaft für arbeitende Kinder und Jugendliche. Das Jahr 2014 ist für sie das Jahr ihres größten Erfolgs: Das Parlament hat im Juli ein Gesetz verabschiedet, nach dem Kinderarbeit - wenn sie gewisse Mindeststandards erfüllt - legal ist. Dafür haben sie protestiert und demonstriert und schließlich mit dem Präsidenten des Landes verhandelt. Henry Apaza ist Gewerkschafter und war dabei, als zweihundert von ihnen in den Regierungspalast eingeladen wurden.
International ist dieses Kinderarbeitsgesetz umstritten. Unicef, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, ist genauso besorgt wie die internationale Arbeitsorganisation (ILO). Beide treten für ein Mindestarbeitsalter von 15 Jahren ein, das neue bolivianische Recht sieht vor, dass Kinder schon ab zehn Jahren arbeiten dürfen. Henry war bei seinem ersten Job acht Jahre alt und findet das völlig normal. "Wie kann ich gegen Kinderarbeit sein, wenn ich selbst davon lebe und meine drei Schwestern auch?" fragt er.
Nicht einmal die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die von der UN-Generalversammlung am 20. November vor 25 Jahren angenommen wurde, verbietet die Arbeit von Kindern. Sie verlangt Schutz vor Ausbeutung und vor Arbeiten, die der Entwicklung und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schadet, und es sind genau solche Arbeiten, die man sich beim Thema Kinderarbeit vorstellt: Kinder, die an Webstühle gefesselt sind und Teppiche knüpfen oder die Steine klopfen für Grabplatten in Europa.
Das gibt es. Aber sechzig Prozent der 168 Millionen Kinder, die laut ILO-Statistik weltweit arbeiten, tun das in der Landwirtschaft an der Seite ihrer Eltern. Gleich dahinter kommen informelle Dienstleistungen, also Arbeiten auf Märkten, als Straßenverkäufer oder im Haushalt. Weniger als fünf Prozent arbeiten in der Exportindustrie, also in Textilfabriken oder eben als Teppichknüpfer und Steineklopfer.
Das eigentliche Problem ist die Armut. Wenn die Löhne extrem niedrig sind, sind Kinder gezwungen, zum Familieneinkommen beizutragen. "Umgekehrt ist Kinderarbeit auch eine Ursache für Armut. Wenn Kinder nicht in die Schule gehen und keine Ausbildung erhalten, werden sie später kaum in der Lage sein, sich und ihre Familie ausreichend zu ernähren. Ihre Chancen sind ungleich schlechter gegenüber ausgebildeten Kindern und Jugendlichen", erklärt Ulla Sensburg, Vorständin der SOS-Kinderdörfer weltweit. Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen.
Die Hilfsorganisation setzt unter anderem auf Bildungsangebote, um Armut und Kinderarbeit zu verhindern. Elternlose und verlassene Kinder bekommen in den an die SOS-Dörfer angeschlossenen Einrichtungen eine Schul- und Berufsbildung. Arme Familien, die häufig in Slums oder heruntergekommen Vorstadtsiedlungen großer Städte leben, werden durch Familienhilfe unterstützt. Prävention ist hierbei das Stichwort. Eltern und Kinder werden gefördert, bevor die Familie auseinanderbrechen kann.
Bolivien ist das ärmste Land in Südamerika. "Wenn die Kinder es aussuchen könnten, würden sie alle nicht arbeiten, sondern spielen", sagt der Parlamentsabgeordnete Javier Zavaleta von der bolivianischen Regierungspartei MAS. Zwar gibt es Programme zur Bekämpfung der Arbeit, aber die greifen viel zu langsam. Eben deshalb sei es nötig, Kinderarbeit "vorübergehend" zu regulieren. "Alles andere wäre Betrug an den Kindern." Denn wer keine Rechte hat, der kann sie auch nicht in Anspruch nehmen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Kinder zwar mit dem Einverständnis der Eltern und eines staatlichen Ombudsmanns ab zehn Jahren arbeiten und ab zwölf angestellt werden, es muss ihnen aber genügend Zeit bleiben, um die Schule zu besuchen. 21 Tätigkeiten sind für sie weiterhin verboten. Sie dürfen zum Beispiel nicht in Minen arbeiten - was heute noch vorkommt -, nicht auf Zuckerrohrplantagen und auch nicht in Nachtclubs.
Für ihre Kollegen in anderen Ländern sind die kleinen bolivianischen Kollegen leuchtendes Vorbild. Kindergewerkschaften gibt es auch in Peru, Brasilien und Nicaragua, in Indien und in vielen westafrikanischen Ländern. Aber nur in Bolivien gibt es bislang ein Gesetz, das arbeitenden Kindern das Recht zusichert, trotzdem in die Schule zu gehen. Präsident Evo Morales, der mit 200 Kindergewerkschaftern über das Gesetz diskutiert hat, weiß, was das bedeutet. Er stammt selbst aus bitterarmen Verhältnissen und hat nach sechs Jahren die Schule abgebrochen. Er hat als Kind Lamas gehütet und Eis auf der Straße verkauft und als Jugendlicher in einer Bäckerei und einer Ziegelei gearbeitet. Henry Apaza, der kleine Gewerkschafter aus El Alto, geht in die siebte Klasse. Er besucht eine Schule, die Abendkurse anbietet, und ist einer der besten seines Jahrgangs.
Mehr Infos unter: <link http: www.sos-kinderdoerfer.de aktuelles themen kinderarbeit _blank external-link-new-window external link in new>www.sos-kinderdoerfer.de/aktuelles/themen/kinderarbeit
Quelle: SOS-Kinderdörfer weltweit/Hermann-Gmeiner-Fonds vom 18.11.2014
Termine zum Thema
-
24.07.2024
Kinderstädte - Beteiligung erlebe, ausprobieren, verstehen
-
12.09.2024
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe – Herausforderungen an einen inklusiven Kinderschutz
-
12.09.2024
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe – Herausforderungen an einen inklusiven Kinderschutz
-
16.09.2024
Kindeswohlgefährdung im Säuglings- und Kleinkindalter erkennen und handeln
-
29.10.2024
Kinderschutz und Partizipation im Kinderschutz
Materialien zum Thema
-
Webangebot / -portal
Informationen zum Thema "Einrichtungsaufsicht"
-
Studie
Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule.
-
Studie
Explorative Studie: Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag. Ergebnisse einer bundesweiten quantitativen Befragung pädagogischer Fachkräfte im Hort und Ganztag im Primarbereich
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des BMFSFJ vom 28. März 2024
-
Broschüre
Kinder- und Jugendhilfe in der Krise – Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige
Projekte zum Thema
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Therapeutisches Internat Sternstunden-Mattisburg am Chiemsee
-
Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
DAS GROSSE KINDERRECHTE-SPIEL
-
Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel
STARKE KINDER KISTE! Das ECHTE SCHÄTZE! Präventionsprogramm
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung
EMPOWERYOU - Kinder und Jugendliche in Fremdunterbringung stärken und (Re-)Viktimisierung verhindern
Institutionen zum Thema
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstsein
-
Sonstige
Netzwerk Kinder von Inhaftierten
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation