Hilfen zur Erziehung

Zwang in Kinder- und Jugendheimen: Kleine Anfrage zu richterlicher Genehmigung

Mit der freiheitsentziehenden Unterbringungen von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in Kinder- und Jugendheimen beschäftigt sich eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Künftig soll ein familiengerichtlicher Genehmigungsvorbehalt auch im Kindschaftsrecht gelten.

23.03.2017

Auskunft über die Anwendung von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Kinder- und Jugendheimen verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur kleinen anfrage von bü>18/11487). Dabei beziehen sie sich auf derzeit in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetzentwürfe der eigenen Fraktion (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zum gesetzentwurf von bü>18/9804) sowie der Bundesregierung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zum gesetzentwurf der>18/11278), die eine richterliche Genehmigung bei der Anwendung von Zwang gegenüber Kindern und Jugendlichen vorschreiben sollen. Am Regierungsentwurf kritisieren die Grünen dabei, dass er nur für freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen und Isolierungen einen familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalt vorsieht, nicht jedoch bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen.

Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesberatung wollen die Grünen von der Bundesregierung detaillierte Angaben über die Fälle, um die es darin geht. So verlangen sie für die Jahre 2006 bis 2016 Zahlen über die freiheitsentziehende Unterbringungen von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe, über ärztliche Zwangsmaßnahmen und über freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen, aufgeschlüsselt jeweils nach Alter und Geschlecht der Betroffenen, nach Bundesländern, nach Dauer der Maßnahmen und einer Reihe weiterer Kriterien.

Für eine mögliche Steigerung der Zahlen im erfragten Zeitraum sowie Unterschiede zwischen den Bundesländern oder zwischen den Geschlechtern fragt die Fraktion die Regierung nach ihren Erklärungen. Auch möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht ausreichend umgesetzt sieht und was sie zur Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an Deutschland sagt. Weiterhin fragen sie, welche Studien zu der Thematik der Regierung bekannt sind, welche Schlüsse sie aus ihnen zieht und ob sie weitere Forschung für nötig hält. Einzelne Fragen beziehen sich auch auf die Kontrolle der Einrichtungen und die Aus- und Weiterbildung des dort eingesetzten Personals.

Quelle: Heute im Bundestag vom 22.03.2017 

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