Aufruf an den Bundestag

Zukünfte für junge Menschen schaffen

Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht massive Kürzungen am Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vor. Um die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, braucht es aber eine auskömmlich finanzierte Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe. Daher appelliert ein Bündnis verschiedener Organisationen an die Haushaltspolitiker*innen des Bundestags, den KJP aufzustocken, anstelle ihn zu kürzen.

02.11.2023

Der am 02. November 2023 an die Haushaltspolitiker*innen des Bundestages versandte Aufruf im Wortlaut:

Zukünfte für junge Menschen schaffen –
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) aufstocken statt kürzen!

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die hier eingesetzten Mittel kommen jungen Menschen zugute, indem bundeszentrale Träger aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe in die Lage versetzt werden, verschiedenste Aufgaben zugunsten junger Menschen und ihrer Familien nach § 2 SGB VIII zu erfüllen. Umso unverständlicher ist es für uns, dass gerade hier im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 der Rotstift angesetzt wurde und Kürzungen in Höhe von rund 19 % vorgesehen sind. Kürzungen diesen Ausmaßes sind einmalig in der mehr als 70jährigen Erfolgsgeschichte des KJP und führen – werden sie nicht gestoppt – ab 2024 zur Aushöhlung der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, etwa durch den Abbau von pädagogischen Fachkräften oder Einschränkungen des Leistungsangebots und der Zahl der erreichten Kinder und Jugendlichen. Ein solcher Abbau wird die Infrastruktur weit über die direkt von Kürzungen betroffenen Jahre hinaus beeinträchtigen und nimmt den Trägern gleichzeitig die strukturellen Möglichkeiten, Projektförderungen für ihre Arbeit zu beantragen. 

Am 11. Oktober 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags den Entwurf für den Einzelplan 17 im Haushalt 2024 beraten und dabei Anpassungen vorgenommen. So werden die Budgetansätze für den Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und die Deutsche Sportjugend (dsj) nicht wie erwartet gekürzt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist jedoch keine echte Kurskorrektur in der Kürzungspolitik des Bundesjugendministeriums. Nach drei Jahren Pandemie, dem Angriffskrieg auf die Ukraine und den daraus resultierenden, sich überlagernden Krisen mit Auswirkungen auf junge Menschen erachten wir es als ein falsches politisches Signal an junge Menschen, weiterhin mit 40,6 Millionen Euro an ihnen und ihren bundeszentralen Strukturen zu sparen. Tatsächlich notwendig – und auch im Koalitionsvertrag vereinbart – wäre eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP. Dafür bedürfte es einer Bedarfsanalyse zufolge einer Aufstockung i. H. v. 70 Mio. Euro für das Jahr 2024. Dass eine solche Aufstockung eine sinnvolle und notwendige Investition in die Zukunft junger Menschen in Deutschland ist, zeigen die wachsenden gesellschaftlich und politisch formulierten Anforderungen an das Feld, wie beispielsweise Ganztags- und Kitaausbau, Armutsbekämpfung, Inklusion, Gesundheits- und Bewegungsförderung, Digitalisierung, Demokratiebildung und ökologische Transformation. Diese Herausforderungen werden ohne eine stabile, auskömmlich finanzierte Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe nicht zu bewältigen sein. 

Wir rufen Sie daher zu einem Umsteuern hin zu einer kind- und jugendgerechten Haushaltspolitik für das kommende Jahr auf. Konkret bedeutet dies eine Rücknahme der Kürzungen und einen bedarfsgerechten Aufwuchs im KJP, der nicht zulasten anderer – ebenfalls unterfinanzierter oder von (kalten) Kürzungen betroffener – Förderinstrumente im Einzelplan 17 gehen darf. Dafür ist ein Aufwuchs im Jugendressort insgesamt unabdingbar. Nur so kann das fatale politische Signal, das von der kinder-, jugend- und familienfeindlichen Sparpolitik ausgeht, korrigiert und eine tatsächlich zukunftsfähige Haushaltspolitik implementiert werden.

Die Liste mit den vollständigen Initiator*innen und Unterzeichnenden findet sich im verlinkten PDF (PDF: 171 KB) mit dem kompletten Aufruf.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ) vom 02.11.2023

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