DVJJ Stellungnahme

Stellungnahme zum Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day

Die DVJJ zeigt sich betroffen vom Angriff beim Berliner CSD 2026 mit einer Toten und Verletzten. Sie solidarisiert sich mit der LGBTQIA+-Community und fordert Aufklärung der Tat sowie Prüfung von Justiz- und Polizeimaßnahmen. Pauschale Forderungen nach Strafverschärfung lehnt sie ab.

06.08.2026

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) nimmt den gewaltsamen Angriff im Umfeld des Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026 mit großer Betroffenheit zur Kenntnis.

Das Mitgefühl gilt der getöteten Frau und ihren Angehörigen, den Verletzten sowie allen Menschen, die den Angriff miterleben mussten. Volle Solidarität mit der LGBTQIA+ Community.

Der Christopher Street Day steht für das Recht, frei, sichtbar und ohne Angst zu leben. Ein Angriff auf Menschen im Umfeld dieses Umzugs betrifft daher nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Er richtet sich zugleich gegen zentrale Werte einer offenen und demokratischen Gesellschaft wie Freiheit, Vielfalt und die Gleichwertigkeit aller Menschen.

Die Tat und ihre Hintergründe müssen umfassend aufgeklärt werden. Dabei gilt es, den laufenden Ermittlungen nicht vorzugreifen. Auch die öffentlich bekannt gewordenen früheren Kontakte des Tatverdächtigen mit Polizei und Justiz werfen nachvollziehbare und ernst zu nehmende Fragen auf: Welche Erkenntnisse lagen den beteiligten Stellen vor? Wie wurden mögliche Risiken eingeschätzt? Welche Hilfs-, Kontroll- und Interventionsmaßnahmen wurden angeordnet und tatsächlich umgesetzt? Und wie funktionierte die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Bewährungshilfe, Jugendhilfe, Polizei und weiteren beteiligten Diensten?

Diese Fragen müssen sorgfältig, transparent und fachlich beantwortet werden. Eine rückblickende Bewertung auf Grundlage einzelner öffentlich bekannter Informationen kann eine solche Aufarbeitung jedoch nicht ersetzen.

[…]

Der Fachverband für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe warnt davor, aus dieser erschütternden Einzeltat allgemeine Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts abzuleiten. Nichts relativiert die Verantwortung für eine solche Tat. Wo von einem jungen Menschen eine konkrete erhebliche Gefahr ausgeht, müssen die rechtlich vorgesehenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen konsequent genutzt werden.

Hier findent sich die vollständige gemeinsame Stellungnahme des Vorstands, der BAG Justiz und Awaltschaft, der BAG Polizei und der Geschäftsführung der DVJJ e.V.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. vom 27.07.2026

Redaktion: Lena Gabert