Sexualisierte Gewalt

Zahl des Monats Juli – Schutzkonzepte an Schulen

Nur rund 17 % der Schulen in Deutschland verfügen über ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt – das zeigt eine neue DJI-Erhebung im Auftrag der UBSKM. Zwar ist der Anteil im Vergleich zu 2017 gestiegen, doch setzen viele Schulen weiterhin nur einzelne Maßnahmen um. Besonders deutlich wurde: Schutz an Schulen bleibt lückenhaft – trotz gesetzlicher Vorgaben in einigen Ländern.

15.07.2025

Viele Schulen haben Schutzmaßnahmen etabliert, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu bewahren sowie im Verdachtsfall schnell eingreifen und Hilfe einleiten zu können. Einige Bundesländer haben inzwischen eine gesetzliche Verpflichtung dazu eingeführt. Bei einer aktuellen bundesweiten Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) für die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) von 2.028 Schulleitungen berichteten allerdings lediglich etwa 17 Prozent (16,6 Prozent), dass ihre Schule über ein umfassendes Schutzkonzept verfügt. Ein solches umfasst neun Bestandteile, wie beispielsweise Fortbildungen für Fachkräfte zur Problematik sexueller Gewalt, ein Verhaltenskodex für Lehrkräfte und ein Handlungsplan zum Vorgehen bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt. Der weitaus größere Anteil (63 Prozent) der Schulen, setzt nach wie vor nur einzelne dieser Präventionsmaßnahmen um.

 

Seit der vorausgegangenen Befragung im Rahmen des bundesweiten Schulmonitorings im Jahr 2017 zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: So ist der Anteil der Schulen mit umfassendem Schutzkonzept bis zum Schuljahr 2022/23 um knapp vier Prozentpunkte gestiegen. Und auch der Anteil der Schulen, die planen ein umfassendes Schutzkonzept zu etablieren, hat sich um sechs Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig gibt es zwischenzeitlich deutlich weniger Schulen, die keinerlei Präventionsmaßnahmen umsetzen: Ihr Anteil hat sich zwischen 2017 und 2022/23 von 20 Prozent auf etwa elf Prozent nahezu halbiert. In die Befragung wurden Grund-, Förder- und weiterführende Schulen der Sekundarstufe sowie Gesamtschulen, in allen Bundesländern einbezogen.

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Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.06.2025