Jugendpolitik
Weltkindertag: Jedes Kind soll es packen
Die zentralen kinder-, jugend- und familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung waren Thema beim Weltkindertag. Im Rahmen eines Besuchs bei einem Kindertagsfest in Berlin stellt Bundesfamilienministerin Giffey ihre Initiativen vor. Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und ihre Rechte aufmerksam zu machen.
04.06.2018
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besuchte anlässlich des Weltkindertages am 01. Juni 2018 das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort sprach sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern.
Lage von Kindern und ihren Familien verbessern
Ministerin Giffey: „Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“
Weltweit auf Kinderrechte aufmerksam machen
Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.
Hintergrund
Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.
Mehr Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention und zum Thema Kinderrechte stehen auf den Themenseiten des Bundesfamilienministeriums und im Schwerpunktthema Kinderrechte auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018
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