Stellungnahme
VPK sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf zum SGB VIII
![Hände, die Zahnräder halten als Symbol für Zusammenarbeit Hände, die Zahnräder halten als Symbol für Zusammenarbeit](/fileadmin/_processed_/b/3/csm_gerasimov174_Fotolia_270806902_M_Zahnrad_Zusammenarbeit_FKP_a18ec494a5.jpg)
Der VPK-Bundesverband e.V. sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf im aktuellen Referentenentwurf zum SGB VIII. Diese Reform der Kinder- und Jugendhilfe gefährde familienähnliche Wohnformen, obwohl gerade diese Formen der Heimerziehung in den vergangenen Jahren vielfältige, pädagogisch gestaltete und professionelle Lebensorte außerhalb der Herkunftsfamilie entwickelt haben, die für viele besonders betreuungsbedürftige Kinder in der Jugendhilfe von großer Bedeutung sind.
27.10.2020
Gefährdung familienähnlicher Wohnformen
Der VPK hält den vorliegenden Referentenentwurf zwar grundsätzlich für geeignet, das geltende Kinder- und Jugendhilferecht fachlich weiterzuentwickeln. Der Verband kritisiert aber, dass der Gesetzentwurf die wichtigen familienähnlichen Wohnformen in den stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gefährdet. Gerade diese Angebotsformen der Heimerziehung aber haben in den vergangenen Jahrzehnten vielfältige, institutionell organisierte, pädagogisch gestaltete und professionelle Lebensorte außerhalb der Herkunftsfamilie entwickelt, die für eine Vielzahl von besonders betreuungsbedürftigen Kindern in der Jugendhilfe von großer Bedeutung sind.
„Familienähnliche Erziehungssettings, Kleinstgruppen sowie Erziehungsstellen sind aus der Heimerziehung gerade zur Stärkung von kleineren Kindern durch ihre Übersichtlichkeit, Verlässlichkeit sowie gelebte Intimität heute nicht mehr wegzudenken. Trotzdem bekennt sich der Gesetzentwurf durch seine mehrdeutige Auslegungsmöglichkeit nicht mit der notwendigen Klarheit zu diesen wichtigen Angebotsformen“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK).
„Gerade auch unter Kinderschutzgesichtspunkten macht es keinen Sinn, diese bewährten familienähnlichen Wohnformen aus der Notwendigkeit einer Betriebserlaubnispflicht nach § 45a SGB VIII herauszulösen und sie auf diese Weise dem kommunalen Aufsichtsbereich zu überantworten“, so Adam weiter.
Zudem kritisiert der Verband die im Gesetzentwurf einseitig ausgeprägte Betonung der Aufsicht von in den Ländern ansässigen Einrichtungsaufsichten. Die Kinder- und Jugendhilfe ist auf ein partnerschaftliches Verhältnis, eine gute Zusammenarbeit und ein wechselseitiges Vertrauen von freien Trägern und öffentlichen Trägern unbedingt angewiesen. Der Gesetzentwurf stellt einseitig auf den Versuch ab, die Einrichtungsaufsicht zu stärken, ohne die gleichermaßen wichtige Beratungsfunktion ebenfalls zu stärken.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann das gewünschte Ziel einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen nicht in der notwendigen und auch möglichen Weise erreicht werden“, so Adam abschließend.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) zum Thema „Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ ist auf deren Seite zu finden.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Über den VPK
Der VPK ist Dachverband für private Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Seine Mitglieder sind Landes- und Fachverbände, die Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der Verband unterstützt private Träger und wird für deren Vertretung gegenüber Verwaltung, Politik und Gesellschaft in übergreifenden Gremien tätig. Der VPK unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.
Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
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