Kinderrechte
VPK: Sicherstellung von Kinderrechten ist wesentliche gesellschaftliche Aufgabe
Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK) misst einer umfangreichen Sicherstellung von Kinderrechten in Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Gleichzeitig sieht der Verband keine verfassungsrechtliche Lücke im Grundgesetz, die der Sicherstellung von Kinderrechten und der Implementierung überzeugender Maßnahmen zum Kinderschutz in Deutschland entgegenstehen würde.
13.07.2020
VPK sieht keine verfassungsrechtliche Schutzlücke im Grundgesetz
Der VPK misst einer umfangreichen Sicherstellung von Kinderrechten in Deutschland eine hohe Bedeutung bei. Der Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK), Martin Adam, weist allerdings darauf hin, dass entgegen dem derzeitig überwiegend fachpolitischen Diskurs der VPK nicht die Auffassung vertritt, dass hinsichtlich der notwendigen Sicherstellung von Kinderrechten eine verfassungsrechtliche Schutzlücke im Grundgesetz besteht, die es durch eine Verankerung von Kinderrechten zu schließen gälte. Kinder sind bereits Träger von Grundrechten und insoweit sei eine Verankerung eher symbolischer Natur und deshalb entbehrlich.
Deutlich wichtiger und im Interesse des Schutzes von Kindern und der Sicherung ihrer Rechte ist nach Überzeugung des VPK hingegen die konsequente Umsetzung und gesamtgesellschaftlich wirkende Ausgestaltung und Umsetzung von einfachgesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes wie auch von Kinderrechten, die den Kindern und Jugendlichen tatsächlich zugutekommen und Raum für eine bessere Ausgestaltung lassen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein sicheres Aufwachsen essentiell
Für die Wirksamkeit von Kinderrechten ist die tatsächliche Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kindern für ein sicheres Aufwachsen vor Ort wichtig, so Adam weiter. Hier bestehe nach wie vor deutlicher Reformbedarf, um vor Ort dafür angemessene strukturelle Voraussetzungen zu schaffen und soziale Räume sowie die Gegebenheiten für Familien mit Kindern förderlich gestalten zu können. Deren Gewährleistung wirke nicht zuletzt auch einer zunehmend um sich greifenden Kinderarmut flächendeckend entgegen.
Die Sicherstellung von Kinderrechten und die Implementierung überzeugender Maßnahmen zum Kinderschutz in Deutschland sind und bleiben nach Auffassung des VPK eine zentrale, langfristige und herausfordernde gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie zu erfüllen obliegt allen freiheitlich-demokratisch denkenden und handelnden Kräften in Deutschland.
Nach Auffassung des VPK wird diese Aufgabe am ehesten erfüllt, wenn das hierfür notwendige Bewusstsein in der Gesellschaft konsequent weiter geschärft, eine entsprechende Aufmerksamkeit gefördert, Gesetzeslücken geschlossen und Defizite im Vollzug von bestehenden gesetzlichen Vorschriften wirksam entgegengewirkt wird, so Präsident Adam abschließend.
Die ausführliche Position des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ (PDF, 460 KB) ist auf deren Internetseite zu finden.
Über den VPK
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.
Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 13.07.2020
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