Kinder- und Jugendschutz

Vier Thesen für rasche rechtliche Neuregelung bei Kinderehen

In der aktuellen Diskussion um Kinderehen hat sich Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer für eine rasche rechtliche Klärung ausgesprochen um sicherzustellen, dass Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt werden.

10.11.2016

"Unsere Werteordnung muss unsere gesellschaftliche Wirklichkeit bestimmen. Der Schutz von Kindern hat für uns höchste Priorität. Deshalb müssen Kinderehen unter 16 Jahren generell und von Anfang an unzulässig sein – egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen worden sind. Hier muss der Gesetzgeber schnell reagieren und eine klare rechtliche Grenze ziehen", erklärte Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Eine neue gesetzliche Regelung muss – so Kramp-Karrenbauer – folgende Grundsätze enthalten:

  1. Verbot der Kinderehe, das heißt: Unter 16 Jahren darf in Deutschland nicht geheiratet werden. Dies gebietet der Schutz von Minderjährigen.

  2. Außerhalb Deutschlands geschlossene Kinderehen müssen – am besten europaweit harmonisiert – automatisch als nichtig behandelt werden. Neben den nationalen Maßnahmen soll auch Europa ein klares Zeichen setzen, dass in unserem von gemeinsamen Werten geprägten Lebensraum kein Platz für Kinderehen ist. Ein europaweit harmonisiertes Mindestheiratsalter hätte eine klare Signalwirkung und würde gleichzeitig zur Rechtssicherheit innerhalb der europäischen Union beitragen.

  3. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr gibt es in Deutschland bereits eine vernünftige Regelung, die sich in der Praxis gut bewährt hat. Diese klare Grenzziehung lautet: Unter 16 Jahren darf nicht geheiratet werden - ab 16 Jahren kann geheiratet werden, wenn ein Partner volljährig ist und das Familiengericht dem zustimmt. Diese Regelung sollte weiterhin beibehalten werden und auch gelten, wenn Ausländer in Deutschland die Ehe schließen. Deshalb gibt es keinen Grund, das Alter für die Ehemündigkeit in Deutschland zu ändern und ausnahmslos die Volljährigkeit zu verlangen.

  4. Zuerst die staatliche, dann die religiöse Ehe. Die Zivilehe soll wieder Vorrang vor der kirchlichen Ehe haben. Dies ist ein klares Signal gegen die Abkehr vom Staat und gegen ausschließlich religiös motivierte Trauungen, wie wir sie zum Beispiel bei den sogenannten Imam-Ehen erleben.

Quelle: Staatskanzlei des Saarlands vom 02.11.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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