Deutscher Bundesjugendring

Verpasste Chance bei der Kindergrundsicherung

Bundeskanzler Olaf Scholz verkündete in seiner Sommer-Pressekonferenz, dass in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr als die Umsetzung der ersten Stufe der Kindergrundsicherung erreicht werden kann. Damit wurde eine entscheidende Gelegenheit vertan, der stetig wachsenden Kinder- und Jugendarmut in Deutschland wirksam zu begegnen.

05.08.2024

Im September des vergangenen Jahres nahm der Bundesjugendring zum Referent*innenentwurf zur Kindergrundsicherung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Stellung. Seitdem herrschte weitgehend Funkstille, und nun scheint klar: Eine umfassende Grundsicherung ist in weite Ferne gerückt.

Das Hauptziel der Einführung einer Kindergrundsicherung war die Bekämpfung der kontinuierlich steigenden Kinderarmut in Deutschland und die Schaffung gleicher Chancen für alle jungen Menschen, um ihre soziale und kulturelle Entfaltung zu ermöglichen. Es ging darum, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, nachhaltig zu sichern.

Die angekündigte Neubewertung des soziokulturellen Existenzminimums ist jedoch nicht erfolgt. Stattdessen einigte man sich in den Haushaltsverhandlungen auf eine minimale Erhöhung von fünf Euro beim Kindergeld und beim Kindersofortzuschlag. „Diese minimale Erhöhung wird bei Weitem nicht ausreichen, um die strukturelle Kinderarmut in Deutschland effektiv zu bekämpfen“, so Lea Herzig, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings.

Auch eine Verbesserung der Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe ist nicht in Sicht. Bereits im Referent*innenentwurf fehlte es an maßgeblichen Verbesserungen, wie etwa der pauschalen und automatischen Auszahlung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dass nun ein Kinderchancenportal eingerichtet werden soll, ändert an der grundlegenden Problematik nichts: „Es ist zwar begrüßenswert, dass über das Kinderchancenportal Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übersichtlicher einsehbar sein sollen. Solange der Betrag, der einzelnen Familien für Bildung und Teilhabe zur Verfügung steht, jedoch nicht maßgeblich angehoben und das Antragsverfahren nicht entbürokratisiert wird, können wir nur von minimalen Verbesserungen sprechen“, so Herzig.

„Insgesamt ist die fehlende politische Bereitschaft, Kinderarmut strukturell anzugehen, mehr als ernüchternd“, resümiert Herzig. Die Chance, mit einer echten Kindergrundsicherung das Recht auf Teilhabe aller jungen Menschen umzusetzen, sei damit bis auf weiteres vertan
 

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Dieser Artikel wurde beim Deutschen Bundesjugednring am 31.07.2024 erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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