Baden-Württemberg

Landesagentur zur Unterstützung der Fachkräftezuwanderung wird eingerichtet

Ein großer Schritt für die Fachkräftezuwanderung: Der Ministerrat hat die Einrichtung der Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften (LZF) beschlossen. Diese zentrale Stelle wird durch kompetente Beratung und effiziente Verwaltungsverfahren eine schnelle und unbürokratische Zuwanderung von Fachkräften ermöglichen und damit den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken.

01.08.2024

Justizministerin Marion Gentges erläutert: 

„Unser Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Die Ausländerbehörden, die bislang alleine hierfür zuständig waren, sind aufgrund des nie zuvor dagewesenen Zugangs aus der Ukraine und des enormen Anstiegs der Zahlen an Asylsuchenden sehr stark belastet. Das wirkt sich natürlich auch auf die Anträge der Fachkräfte aus. Mit der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften wollen wir ausländischen Fachkräften unkompliziert und schneller die Einreise ins Land ermöglichen und damit auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken. Dabei führt die Landesagentur nicht nur das beschleunigte Fachkräfteverfahren als solches durch, sondern berät Arbeitgeber bereits im Vorfeld rund um die Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses. Dabei sollen alle Bearbeitungsschritte grundsätzlich digital abgewickelt werden.“

Sozialminister Manne Lucha sagt: 

„Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften ist gerade in den Gesundheits- und Pflegeberufen von größter Bedeutung. Diese Berufe machen deutlich mehr als die Hälfte aller Anerkennungsverfahren im Land aus. Mein Haus hat schon erste Schritte vorbereitet, um die Umsetzung im Bereich Gesundheits- und Pflegeberufe rasch voranzutreiben.Wir wollen schnellstmöglich handlungsfähig sein und machen heute den Weg frei für eine besser koordinierte und beschleunigte Zuwanderung der dringend benötigten Fachkräfte aus dem Ausland.“

Nur eine zentrale Anlaufstelle

Die neue LZF wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchführen, das zum Ziel hat, das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft zu vereinfachen, indem gesetzliche Bearbeitungsfristen verkürzt und Reibungsverluste zwischen den beteiligten Behörden vermieden werden. Die LZF ist zentraler Akteur und beteiligt alle anderen am Prozess beteiligten Behörden wie etwa die Bundesagentur für Arbeit, Berufsanerkennungsstellen oder Auslandsvertretungen, sodass der Arbeitgeber nur einen Ansprechpartner hat.

Die LZF wird bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart angesiedelt, durch eine gemeinsame Homepage als „digitales Dach“ wird sie als einheitliche Einrichtung auftreten. Die Aufgabenwahrnehmung zwischen den beiden Regierungspräsidien ist nach Berufsgruppen aufgeteilt: Verfahren für Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben sollen, werden beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet, alle außerhalb dieser Berufsgruppen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die LZF wird grundsätzlich digital arbeiten. Die Zuständigkeit der zentralen Behörde tritt neben die schon bisher zuständigen Ausländerbehörden.

Wann die LZF starten wird, ist von der Gewinnung und Einstellung der erforderlichen Mitarbeitenden abhängig. Über die Bereitstellung der Stellen und Sachmittelbedarfe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Weitere Informationen

In Baden-Württemberg gibt es 137 untere Ausländerbehörden. Dabei handelt es sich um Behörden von Landratsämtern und Stadtverwaltungen (Stadtkreise und Große Kreisstädte). Im Jahr 2022 hat allein Baden-Württemberg rund 176.500 Schutzsuchende aufgenommen (145.000 aus der Ukraine, 28.000 Asylbewerber*innen und 3.500 humanitäre Aufnahmen (unter anderem Ortskräfte aus Afghanistan). Im Vergleich dazu waren es im Rahmen der „Flüchtlingswelle“ 2015/2016 rund 101.000 Schutzsuchende. Dieser Zugang kommt zu der seit dem Jahr 2012 jedes Jahr stetig steigenden Anzahl der bereits in Baden-Württemberg lebenden Ausländer hinzu.

Aufgrund der Beibehaltung der Zuständigkeit der örtlichen Ausländerbehörde hat der Arbeitgeber die Wahl: Mit der LZF steht ihm eine perspektivisch leistungsfähige, auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Ansprechpartnerin zur Verfügung, die landesweit einheitliche Entscheidungen gewährleisten soll. Vor allem auch für Unternehmen mit mehreren Standorten in Baden-Württemberg ist dies von Vorteil. Andererseits kann der Arbeitgeber weiterhin – wie bisher – auf gut funktionierende örtliche Strukturen und Kompetenzen zurückgreifen, sofern er dies wünscht.

Laut dem Bericht der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit aus 01/2024 wurden in Baden-Württemberg 2023 rund 224.000 offene Arbeitsstellen gemeldet. Um dieser Lage zu begegnen, ist Baden-Württemberg als wirtschaftsstarkes Land neben Aus- und Weiterbildung insbesondere auf Zuwanderung angewiesen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 23.07.2024

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