Kirchen & Wohlfahrt
ver.di begrüßt EuGH-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ein EuGH-Urteil, wonach kirchliche Arbeitgeber*innen Beschäftigte nicht allein wegen eines Kirchenaustritts kündigen dürfen, wenn die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit keine wesentliche Voraussetzung ist. Der EuGH bestätigte, dass kirchliche Arbeitgeber*innen ihre Sonderrechte nicht willkürlich nutzen dürfen.
31.03.2026
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung einer Mitarbeiterin in der katholischen Schwangerschaftsberatung. Das Gericht stellte klar, dass kirchliche Arbeitgeber Beschäftigte nicht allein wegen eines Kirchenaustritts kündigen dürfen, wenn die Kirchenmitgliedschaft für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche berufliche Voraussetzung darstellt.
„Die Gerichte senden ein weiteres klares Signal: Kirchliche Betriebe sind kein rechtsfreier Raum“,
erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Konfessionelle Arbeitgeber können sich nicht auf ihre Sonderrechte berufen, um Beschäftigte wegen ihrer persönlichen Lebensführung willkürlich zu benachteiligen.“ Es sei Sache der Gerichte und nicht der betreffenden Kirche oder Organisation, zu beurteilen, ob eine berufliche Anforderung aufgrund der Art der betreffenden Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sei.
Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall einer Sozialpädagogin, die jahrelang in der Schwangerschaftsberatung eines katholischen Trägers arbeitete. Nach ihrem Kirchenaustritt kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin klagte wegen Diskriminierung, denn in der Einrichtung arbeiten auch evangelische Kolleginnen, von denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nicht verlangte und bei deren Austritt keine Kündigung drohen würde. In den ersten beiden Instanzen hatte die Klage Erfolg, das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH vor, der nun ebenfalls zugunsten der Beschäftigten entschied.
„Für die rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas ist das eine gute Nachricht. Der Schutz vor Diskriminierung gilt auch für sie“, sagte Bühler. „Die Kirchen sollten daraus lernen und ihre veralteten Sonderrechte aufgeben.“ Andernfalls müsse der Gesetzgeber tätig werden und die Sonderregelungen für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie im Betriebsverfassungsgesetz streichen.
„Ganz gleich, ob Sozialarbeiterinnen, Pflegepersonen, pädagogische Fachkräfte oder andere Berufsgruppen - sie alle leisten ihre Arbeit nicht schlechter oder mit weniger Engagement, weil sie keiner Kirche angehören“,
betonte Bühler. „Gleiche Rechte und volle Mitbestimmung für alle Beschäftigten – das sollte im Jahr 2026 selbstverständlich sein.“
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vom 17.03.2026
Termine zum Thema
-
20.04.2026
„Ich bin an deiner Seite“ – Fokus Jugendtrauer – Orientierungsseminar für die Begegnung mit trauernden Jugendlichen
-
04.05.2026
Arbeitsrecht
-
11.05.2026
„Habe ich Schuld?“ – Workshop für Fachkräfte zu Kinder- und Jugendtrauer bei Suizid
-
29.05.2026
„Ist Papa jetzt ein Stern?“ – Zweitägiges Seminar für Fachkräfte zu Kinder- und Jugendtrauer
-
25.08.2026
„Ich bin an deiner Seite“ – Fokus Kindertrauer – Orientierungsseminar für die Begegnung mit trauernden Kindern
Materialien zum Thema
-
Artikel / Aufsatz
Der EU-Jugendbericht 2025 - Einführung und Kontextualisierungen
-
Podcast
Podcast -Hačarav Part 2
-
Zeitschrift / Periodikum
Außerschulische Bildung 4/2024: Europas Zukunft nach der Wahl
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Forderungen zur Europawahl 2024
-
Broschüre
Islamismusprävention: Handreichung für Fachkräfte
Projekte zum Thema
-
Museum für Islamische Kunst / Staatliche Museen zu Berlin
Bildungsprojekt „Gemeinsame Verantwortung – Gemeinsame Zukunft“
-
European Knowledge Centre for Youth Policy
-
Unser Europa, unsere Zukunft
-
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Erasmus+ Projekt „Super Helden machen Super Projekt“
-
NEXTdays: Young Consumers for Europe