Mecklenburg-Vorpommern
Verbesserte Ausbildungsbedingungen für künftige Erzieher:innen


Mecklenburg-Vorpommern geht einen weiteren wichtigen Schritt, um die Qualität in den Kitas zu erhöhen. Dafür ändert das Land das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG). Im Kern sollen Auszubildende zur/zum staatlich anerkannten Erzieher:in für 0- bis 10-Jährige (ENZ) im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden.
25.01.2023
Die Änderungen seien laut der Bildungsministerin Simone Oldenburg ein großer und notwendiger Schritt, da die Nicht-Anrechnung eine echte Qualitätsverbesserung in den Kitas sei. Dadurch sei es möglich, bis Ende 2025 insgesamt rund 260 Erzieher:innen zusätzlich einzustellen, womit die Arbeitsbedingungen verbessert und für mehr Fachpersonal vor Ort gesorgt werden könne, das die Kinder fördern, betreuen und begleiten könne, so Oldenburg.
Keine Anrechnung der ersten Ausbildungsjahre auf den Fachkräfteschlüssel
ENZ-Auszubildende sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieher:innen weniger zur Verfügung.
Die Ministerin erläutert:
„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung im ersten Ausbildungsjahr. (...) Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden.“
Quelle: Regierung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.2023
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