Bildungsforschung
VBE: Rechtsanspruch auf Inklusion in Ländergesetzen verankern
„Die von der Bertelsmann Stiftung vorgestellte Studie zum Thema Inklusion macht deutlich, dass es höchste Zeit wird, dass der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für den gesamten Bildungsbereich in den Ländern gesetzlich verankert wird“, so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE (Verband Bildung und Erziehung).
29.11.2010
„Die von der Bertelsmann Stiftung vorgestellte Studie zum Thema Inklusion macht deutlich, dass es höchste Zeit wird, dass der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für den gesamten Bildungsbereich in den Ländern gesetzlich verankert wird“, so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE (Verband Bildung und Erziehung).
Für den VBE steht fest, dass für die Bundesrepublik der englische Wortlaut der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einschließlich des Artikels 24 zur Bildung verpflichtend ist und damit das Bekenntnis zu einem inklusiven Bildungssystem. Die Frage ist also nicht, ob wir inklusive Bildung wollen, sondern wie wir sie erreichen. „Die Inklusion muss deshalb zügig und zugleich mit Augenmaß angeschoben werden, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung müssen bereitgestellt werden“, so Beckmann.
Inklusive Bildung ist kein Nullsummenspiel. Inklusive Bildung, die weder Kinder mit noch Kinder ohne Behinderungen benachteiligt, gelingt nach Auffassung des VBE nur, wenn die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen in allen betroffenen Institutionen geschaffen werden. „Dies ist in einem Großteil der Fälle, in denen Gemeinsamer Unterricht angeboten wird, nicht hinreichend gewährleistet.“
Der Auftrag an die Bildungs- und Finanzpolitiker durch die UN-Konvention laute nicht, so Beckmann, Förderschulen einfach abzuschaffen. Der Auftrag laute, in allen Bereichen des Bildungssystems eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung sicherzustellen. Dazu gehöre auch die Bereitstellung umfassender Stützsysteme. Die bestehende hohe Qualität sonderpädagogischer Förderung müsse Schritt für Schritt in die Regelschulen überführt werden.
Beckmann abschließend: „Wenn einige Finanzminister glauben, die UN-Konvention sei ein Beitrag zur Haushaltssanierung, weil man mehr Kinder mit Behinderungen in die allgemeinbildenden Schulen überführen könne, ohne die notwendigen Ressourcen mitzuliefern, sind sie auf dem Holzweg.“
Quelle: PM VBE vom 29.11.2010
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