Kinder- und Jugendschutz

USK-Prüfstatistik 2018: Zahl der Altersprüfungen für Computer- und Videospiele gestiegen

Die Anzahl der Altersfreigaben im Gremien-Prüfverfahren der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware), die auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes vergeben werden, ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen – unter anderem aufgrund der neuen Konsole Nintendo Switch. Gleichzeitig blieb die Vergabe der Alterskennzeichnung für Apps und Online-Spiele anhaltend stark.

05.02.2019

Mit 1.770 Prüfungen liegt die Zunahme der Altersfreigaben im Gremien-Prüfverfahren der USK bei rund 7 Prozent (2017: 1.647). Grund dafür sind insbesondere vermehrte Prüfaufträge für die Nintendo Switch. Die Verteilung aller Altersfreigaben blieb insgesamt konstant: Auch im Jahr 2018 wurden in drei von vier Verfahren die Kennzeichen USK 0, USK 6 oder USK 12 vergeben.

Darüber hinaus blieb auch die Vergabe von Alterskennzeichen für Apps und Online-Spiele im Rahmen des fragebogenbasierten IARC-Systems (International Age Rating Coalition) anhaltend stark. Mit dem IARC-System generierte Kennzeichen unterliegen in Deutschland der Qualitätskontrolle der USK und erreichen dank namhaften Mitgliedern wie Google, Microsoft und Nintendo eine Vielzahl der Geräte am Markt.

USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker erklärte: „Die positive Jahresbilanz zeigt, dass Alterskennzeichen nach wie vor hoch im Kurs stehen. Auch 2019 wird die USK ihr Engagement für einen praxistauglichen Jugendschutz weiter ausbauen, um Familien die Medienorientierung im Alltag zu erleichtern. Über das IARC-System und die angeschlossenen Plattformen ist es uns gelungen, eine Vielzahl an marktrelevanten Geräten zu erreichen. Damit der Jugendschutz auch bei den Kindern ankommt können wir Eltern nur ermutigen, die Geräte insbesondere bei den Jüngeren entsprechend voreinzustellen und auf die Alterskennzeichen sowie die Zusatzinformationen der USK zu achten.

Die allen Jahresstatistiken seit 2007 können auf der Webseite der USK eingesehen werden.

Quelle: Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH vom 30.01.2019

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