Kinderschutz
Über 12.000 Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurde im Jahr 2016 in Baden Württemberg für 12.133 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen, das sind 11% mehr als im Vorjahr.
16.08.2017
Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Es verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung.
Jugendämter stellen bei 3.995 jungen Menschen akute oder latente Gefährdung fest
Eine akute Gefährdungssituation wurde bei 1.814 Gefährdungseinschätzungen, das sind 15% aller Verfahren, festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Dabei wurden bei 1.134 jungen Menschen Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei weiteren 575 Kindern und Jugendlichen gab es Anzeichen für körperliche und bei 550 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden bei 95 Kindern und Jugendlichen festgestellt. Bei diesen Angaben sind Mehrfachnennungen möglich.
Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2.181 Fällen (18%) vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4.420 Gefährdungseinschätzungen (36 ). Bei 31% der Gefährdungseinschätzungen (3.718 Verfahren) wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Wer informiert das Jugendamt?
Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. So wurde in 2.683 Fällen (22%) das Jugendamt durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft über die mögliche Gefährdung informiert, in weiteren 1.492 Fällen (12%) von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. In jeweils 9% der Fälle kam der Hinweis von Schulen (1.117) oder Sozialen Diensten bzw. von den Jugendämtern selbst (1.053). 8% der Fälle gehen auf anonyme Meldungen (1.023) zurück. In 913 Fällen (6 %) wurde eine mögliche Gefährdung durch die Personensorgeberechtigten mitgeteilt.
Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden in 1.746 Fällen bereits geleistete Hilfen fortgeführt, aber auch zahlreiche Hilfen neu eingerichtet. Dabei können für ein Kind auch mehrere Hilfen in Frage kommen. In 2.511 Fällen wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Unterstützung nach §§ 16 bis 18 SGB VIII, wie z.B. Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung wurde als Folge von 1.237 Gefährdungseinschätzungen gewährt. 686 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen vorläufiger Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 469 Fällen wurden familienersetzende Hilfen zur Erziehung (§§ 27, 33 - 35 SGB VIII), in 376 Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII eingeleitet.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 09.08.2017
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