Tarifverhandlungen

Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen erzielt

In der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien am 22. April 2023 in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 erfolgt.

02.05.2023

Laut dem Tarifergebnis erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Tarifeinigung: Eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent 

Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke erklärt:

„Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen. Positiv sei jedoch, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde - die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten. Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“

Schwächen der Einigung

Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen. Dazu gehöre die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir jedoch noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden. Ver.di fordert jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten.

„Das große Engagement der Beschäftigten und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Beschäftigte in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt erst möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit. Ohne den Druck unserer Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben“, sagte Werneke weiter. Ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Am 15. Mai 2023 entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst final.

Stimmen von weiteren Gewerkschaften zur Tarifeinigung

Um ein sozial gerechtes Ergebnis zu erzielen, braucht es den Blick auf die mittleren und unteren Einkommensgruppen

Anlässlich der Einigung in der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen am 22. April 2023 in Potsdam kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand:

„Das Ergebnis, welches nach langwierigen und kontroversen Verhandlungen jetzt auf der Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission erzielt wurde, ist insgesamt tragfähig und positiv zu bewerten. Das klare Ziel der Gewerkschaften war es, ein sozial gerechtes Ergebnis zu erreichen, welches einen nachhaltigen Inflationsausgleich und einen angemessenen Mindestbetrag, insbesondere mit Blick auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen, enthält. Beides ist erreicht, was bei allen Beschäftigten zu einem deutlichen Anstieg der Entgelte führen wird, gerade bei den unteren Entgeltgruppen. Dies entspricht einer angemessenen finanziellen Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen ohne jeden Zweifel verdienen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden konnten. So erhalten etwa Teilzeitbeschäftigte die Inflationsausgleichsprämie nicht in vollem Umfang. Zudem braucht es eine dem Ergebnis entsprechende Lösung für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Rentnerinnen und Rentner.“

Die Erhöhung der Löhne ist bei der Rekordinflation ein Muss

GEW-Vorsitzende Maike Finnern betont:

„Die Beschäftigten haben ab Juni deutlich mehr Geld in der Tasche, um die aktuellen Preissteigerungen auffangen zu können. Ab März 2024 werden die Reallöhne stabilisiert, denn die Gehälter steigen spürbar. Das ist angesichts der Rekordinflation auch dringend notwendig.“ 

Weitere Informationen 

Berechnungsbeispiele für die Tarifeinigung (PDF: 793 KB) stehen auf der Website von ver.di zur Verfügung. 

Quelle: ver.di vom 22.04.2023; Verband Bildung und Erziehung vom 24.04.2023; GEW vom 23.04.2023

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