Kinder- und Jugendschutz
Studie zu Flüchtlingskindern: Viele Aufnahmeeinrichtungen sind nicht kindgerecht
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Die Studie "Kindheit im Wartezustand" des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF Deutschland, zeigt, dass Aufnahmeeinrichtungen kein kindgerechtes Umfeld sind. Kindern und Jugendlichen, die dort leben, fehlt zudem oft der Zugang zu Schulen und Kitas.
23.03.2017
Zeitnah soll das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
verabschiedet werden. Damit soll unter anderem die Pflicht zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgeweitet werden. Dabei zeigt eine am 22. März veröffentlichte Studie, die der Bundesfachverband umF im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt hat: Aufnahmeeinrichtungen sind vielfach kein kindgerechtes Umfeld.
Auszug aus Flüchtlingsunterkünften erleichtern, nicht erschweren
"Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. "Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder umgehend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen."
Bisher ist eine Pflicht zum Verbleib in der Erstaufnahmeeinrichtungen für maximal sechs Monate möglich. Lediglich bei Personen aus sicheren Herkunftsländer kann eine mehr als sechsmonatige Pflicht bestehen. Diese erweiterte Pflicht soll nun auch bei Personen eingeführt werden können, deren Anträge als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden. Die größte potentiell betroffene Gruppe sind Familien im Dublin-Verfahren, da ihre Anträge als „unzulässig“ abgelehnt werden. Da es bei Dublin-Verfahren häufig zu monate- oder jahrelangen Klageverfahren kommt, droht Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern über einen anderen EU-Staat eingereist sind, eine unbefristete Verbleibspflicht – obwohl die geringen Überstellungsquoten zeigen, dass ein erheblicher Teil auf Dauer in Deutschland bleiben wird.
Oft keinen Anspruch auf Regelschulplatz
Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen bedeutet dies, dass ihr Start in ein neues Leben erheblich erschwert wird. So besteht während der Erstaufnahme in vielen Bundesländern kein Anspruch auf einen Regelschulplatz. Laut der Studie geben nur 29% der Befragten aus Erstaufnahmeeinrichtungen an, dass Kinder Regelschulen besuchen.
Stattdessen findet oftmals keine oder lediglich eine unterkunftsinterne Beschulung statt. Die Studie zeigt aber auch, das Duschen und Zimmer in diesen Einrichtungen besonders oft nicht abschließbar sind.
Zudem erfolgt die Versorgung in der Regel durch Sachleistungen, Eltern unterliegen einem Arbeitsverbot und Jugendliche dürfen keine duale Ausbildung beginnen. Grundsätzlich sind Erstaufnahmeeinrichtungen nur für eine kurze Unterbringung konzipiert. Werden Kinder und Jugendliche, jedoch über lange Zeiträume dort untergebracht ist ihr Wohlbefinden gefährdet und ihre Integration erheblich erschwert.
<link http: www.b-umf.de images external-link-new-window als>BumF-Pressemitteilung (PDF, 73 KB)
<link https: www.unicef.de blob ecc6a2cfed1abe041d261b489d2ae6cf kindheit-im-wartezustand-unicef-fluechtlingskinderstudie-2017-data.pdf external-link-new-window als>UNICEF-Studie "Kindheit im Wartezustand - Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland" (PDF, 25 MB)
Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 22.03.2017
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