Careleaver e. V.
Stellungnahme Rechtsstatus Careleaver*innen
Careleaver*innen müssen mit 18 ohne familiäre Unterstützung starten, oft ohne Wohnung und mit bürokratischen Hürden bei Sozialleistungen. Da sie keinen Kontakt zu Eltern haben, brauchen sie einen eigenen Rechtsstatus, der ihre Lage anerkennt und unbürokratische Hilfe ohne elterliche Auskünfte ermöglicht.
13.08.2025
„Stellen Sie sich vor: Sie werden 18. Für viele ein Moment der Freude, des Aufbruchs. Auch für Careleaver*innen ist dieser Moment ein Aufbruch – jedoch unter ganz anderen Voraussetzungen.”
Anders als junge Menschen, die aus ihrem Elternhaus ausziehen und weiterhin auf familiäre Unterstützung zählen können, stehen sie plötzlich ohne Netz und doppelten Boden da. Keine Familie, die Sie auffängt, kein finanzielles Polster, das sie absichert. Die erste eigene Wohnung?
Kaum bezahlbar. Sozialleistungen? Wochenlange Wartezeiten und komplizierte Anträge– und dann die Forderung, das Einkommen Ihrer Eltern nachzuweisen. Doch viele Careleaver*innen haben aus guten Gründen keinen Kontakt zu ihren Eltern. Sich aus der Abhängigkeit von den Eltern zu lösen, ist häufig der Grund, warum sie zu ihrem Schutz in Einrichtungen oder Pflegefamilien leben.
Diese Unsicherheiten sind für viele junge Menschen nach der Jugendhilfe Alltag. Während Gleichaltrige auf die Unterstützung ihrer Familien zählen können, bleiben Careleaver*innen oft auf sich allein gestellt. Der Staat erkennt im Jugendhilfesystem zwar an, dass eine Rückkehr in die Familie nicht zumutbar ist – doch im Sozialrecht werden sie wie alle anderen jungen Erwachsenen behandelt. Dies führt zu zusätzlich erschwerten Startbedingungen, verzögerten Ausbildungen, prekären Lebenslagen und im schlimmsten Fall zu existentiellen Notlagen wie Wohnungslosigkeit.
Careleaver*innen brauchen einen eigenen Rechtsstatus. Ein Status, der ihre spezifische Situation anerkennt und sicherstellt, dass Sozialleistungen – ohne auf Auskünfte der Eltern angewiesen zu sein – gewährt werden und kein Kontakt zu ihren Eltern erzwungen wird. Die Jugendämter kennen ihre Geschichte bereits. Andere Behörden sollten diesen bereits festgestellten Unterstützungsbedarf anerkennen und Daten entsprechend austauschen bzw. beschaffen, statt Careleaver*innen zusätzlichen bürokratischen und potenziell retraumatisierenden Hürden auszusetzen.
Was dieser Status leistet:
- Bürokratieabbau und sicherer Zugang zu Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld oder Grundsicherung.
- Besserer Zugang zu Wohnraum durch vereinfachte Wohnberechtigungsscheine und Unterstützung bei Kautionen.
- Klarer Schutz vor erzwungener Kontaktaufnahme mit den Eltern, etwa bei Anträgen auf Kindergeld oder Sozialleistungen.
- Gesicherte Gesundheitsversorgung, insbesondere bei der Krankenversicherung und Psychotherapie.
- Mehr soziale und wirtschaftliche Teilhabe, um Ausbildungsabbrüche, Armut und Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Es ist Zeit für Veränderung: Wie der Bundesfamilienausschuss am 5. Juni 2024 fraktionsübergreifend festgestellt hat (s.u.), stellt die aktuelle Rechtslage Careleaver*innen vor große Herausforderungen und erschwert ihnen den Weg in ein eigenständiges Leben. Ein eigener Rechtsstatus kann diese strukturellen Benachteiligungen abbauen und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass junge Menschen nach der Jugendhilfe nicht zusätzlich behindert, sondern in ihrem Übergang ins Erwachsenenleben gezielt unterstützt werden. Ein Rechtsstatus für Careleaver*innen ist kein Privileg - er schließt eine Gerechtigkeitslücke.
Denn niemand sollte sein Leben mit 18 im freien Fall beginnen!
Verweise zum Rechtsstaus Leaving Care
Rechtsstatus Careleaver*in - Bedarfe und Möglichkeiten. Fachgespräch am 5. Juni 2024 im
Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag. URL:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-familie-68-sitzung-1002646, Stand: 5.
März 2025.
„Rechtsstatus Leaving Care“ etablieren und verwirklichen. SGB VIII-Reform und Kinder- und
Jugendgrundsicherung zusammendenken. Fachbeitrag von Severine Thomas, Wolfgang Schröer,
Josef Koch und Tabea Möller. In Sozial Extra 47/2023. URL:
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s12054-023-00578-4.pdf (PDF: 245 KB)
Status „Careleaver*in“ sozialrechtlich absichern. Fachbeitrag von Melanie Overbeck, Thomas
Meysen, Christine Oberland und Wolfgang Schröer. In: Forum Erziehungshilfen 2/2024.
Ansprechpartner*innen Careleaver e.V.
Richard Werban
richard.werban@careleaver.de
Deutscher Paritätischer Gesamtverband
Borris Diederichs
jugendhilfe@paritaet.org
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de
Universität Hildesheim
Prof. Dr. Wolfgang Schröer
schroeer@uni-hildesheim.de
SOS- Kinderdorf
Sven Stumpf
sven.stumpf@sos-kinderdorf.de
Quelle: Careleaver e.V. vom 13.08.2025
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