Kita-Gesetz

Starke Teams für starke Kitas

Das Land Rheinland-Pfalz und Trägerorganisationen unterzeichnen neue Fachkräftevereinbarung. Ziel ist eine Neufassung der Festlegung der Qualifikationen, welche das Personal in den Kitas erfüllen muss.

06.04.2021

„Das neue Kita-Gesetz wird die Qualität in der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Für eine gute Betreuung unserer Kleinsten brauchen wir vor allem gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Aber auch weitere Professionen können dazu beitragen, ganz unterschiedliche Blickwinkel in die Kita einzubringen und so die starken Teams in unseren Kitas noch stärker zu machen. Mit unserer neuen Fachkräftevereinbarung schaffen wir dafür den Rahmen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zur Unterzeichnung der neuen Fachkräftevereinbarung für die Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz sowie zweier zugehöriger Rahmenvereinbarungen über die sogenannte Leitungsqualifizierung und pädagogische Basisqualifizierung.

In der gemeinsam unterzeichneten Fachkräftevereinbarung halten das Land und die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen sowie die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. als Träger von Kindertageseinrichtungen fest, welche Qualifikationen das Personal in den Kitas erfüllen muss. Eine Neufassung wurde durch das neue Kita-Gesetz notwendig. Sie bot zugleich die Möglichkeit, aktuelle fachliche Diskussionen und Bedarfe aufzugreifen, etwa die Frage nach multiprofessionellen Teams. Die Vereinbarung wird zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, parallel zum vollständigen Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes.

„Wir gehen mit der Fachkräftevereinbarung einen neuen Weg, indem wir die Kitas moderat, kontrolliert und konzeptionell begründet für andere Professionen als den Beruf der Erzieherin und des Erziehers öffnen, um multiprofessionelle Teams zu ermöglichen. Wichtig ist aber auch zu betonen, dass wir gleichzeitig ein hohes fachliches Niveau aufrechterhalten. Denn die Arbeit als Erzieherin bzw. Erzieher stellt jeden Tag hohe Anforderungen an die Beschäftigten, für die es gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte braucht“, so Hubig.

Einsatz profilergänzender Kräfte

Es werde daher weiterhin gelten, dass ganz überwiegend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas arbeiten. Mindestens 70 Prozent des pädagogisch tätigen Personals müssen pädagogische Fachkräfte sein, die auf dem Niveau 6 oder höher des Deutschen Qualifikationsrahmens ausgebildet sind – das bedeutet als Erzieherinnen und Erzieher.

Um die Teams multiprofessionell zu gestalten, können zugleich sogenannte „profilergänzende Kräfte“ eingestellt werden. Das können beispielsweise Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Schreinerinnen und Schreiner, interkulturelle Kräfte oder Muttersprachlerinnen und Muttersprachler anderer Sprachen sein. Welche Professionen für die Kita sinnvoll sein können, liegt immer in ihrer pädagogischen Konzeption und ihren Schwerpunkten begründet. „Die Kinder profitieren von den zusätzlichen Anregungen der profilergänzenden Kräfte, die selbst vielfältige bildungs- und lebensbiographische Hintergründe einbringen und daher weitere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnen“, so die Bildungsministerin.

Der Einsatz profilergänzender Kräfte müsse immer in der pädagogischen Konzeption der Kita begründet sein, es muss die Zustimmung des Landesjugendamtes als Betriebserlaubnisbehörde eingeholt werden und die Personen müssen eine pädagogische Basisqualifizierung erhalten. Damit wird sichergestellt, dass all diejenigen, die weder über Kenntnisse des Kita-Systems oder das Wissen über frühkindliche Pädagogik verfügen, diese in grundlegenden Zügen erhalten. Über Eckpunkte dieser Basisqualifizierung haben sich das Land und die Trägerorganisationen in einer Rahmenvereinbarung verständigt.

Einrichtung von Funktionsstellen

Darüber hinaus ermöglicht die neue Fachkräftevereinbarung, Funktionsstellen einzurichten, beispielsweise die einer stellvertretenden Leitungskraft, einer Sprachbeauftragten oder einer Praxisanleiterin bzw. eines Praxisanleiters. Damit kann innerhalb der Teams eine Differenzierung nach Aufgaben und Funktionen stattfinden. So werden Anreize geschaffen, sich innerhalb der Einrichtung weiterzuentwickeln, neue Schwerpunkte kennenzulernen oder koordinierende Tätigkeiten zu übernehmen. „Ziel ist es, eine Durchlässigkeit und somit Aufstiegschancen innerhalb der Kita zu schaffen, aber auch den Kitabereich für Akademikerinnen und Akademiker attraktiver zu machen“, so die Bildungsministerin.

Durchführung pädagogischer Qualifizierungen

Ergänzend zur neuen Fachkräftevereinbarung wurden die Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von pädagogischen Basisqualifizierungen und zur Qualifizierung der Leitung einer Kita erarbeitet. Um eine Kita zu leiten, braucht es zum einen Zeit für diese Aufgaben – deshalb verankert das neue Kita-Gesetz erstmalig Leitungsdeputate für jede Einrichtung. Neben Leitungsdeputaten braucht es jedoch auch die nötige Leitungskompetenz. Nach der neuen Fachkräftevereinbarung muss die Leitung einer Kita eine Leitungsqualifizierung durchlaufen. Auf deren Eckpunkte haben sich das Land und die Trägerorganisationen ebenfalls verständigt.

„Ich bedanke mich sehr herzlich bei den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen sowie der LIGA für die gute und gewinnbringende Zusammenarbeit. Ich bin überzeugt, dass wir damit einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind, um die Teams in unseren Kitas zu stärken und unseren Kindern die beste frühkindliche Bildung zu ermöglichen“, so Bildungsministerin Hubig abschließend.

Die Fachkräftevereinbarung sowie die Rahmenvereinbarungen können unter www.kita.rlp.de eingesehen werden.

Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.03.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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