Frankreich

Staat hilft jungen Menschen durch die Pandemie

Mahlzeiten für 1 Euro, psychologische Begleitung, Unterstützung bei der Wohnungssuche – Die französische Regierung setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für Student(inn)en und junge Berufstätige ein, die unter den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Coronakrise leiden.

25.02.2021

Junge Menschen sind besonders stark von den Auswirkungen der Gesundheitskrise betroffen und viele haben ihre Malaise zum Ausdruck gebracht. Als Reaktion darauf hat der französische Staat ein Bündel an Maßnahmen geschaffen oder verstärkt: in den Bereichen Beschäftigung, Hochschulbildung, Wohnen und psychische Belastung.  

Beschäftigung

Am 23. Juli 2020 wurde der Jugendplan „1 jeune 1 solution“ ins Leben gerufen. Hinter diesem Plan verbirgt sich eine Reihe von Angeboten, die jungen Menschen bei der Bewältigung der Krise helfen sollen. 

Angesichts drohender Jugendarbeitslosigkeit sieht der Plan Subventionen für Arbeits- und Ausbildungsplätze für junge Menschen vor. Für jeden jungen Menschen unter 26 Jahren, der zwischen August 2020 und März 2021 mit einem unbefristeten oder befristeten Vertrag von mehr als drei Monaten Dauer eingestellt wurde oder wird, zahlt der Staat eine Ausgleichsabgabe von 4.000 Euro. Mit jeweils 5.000 Euro unterstützt Paris die Einstellung von unter 18-Jährigen in der dualen Ausbildung, für über 18-Jährige sind es sogar 8.000 Euro.

Auch der Zivildienst wurde ausgebaut, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich u.a. dort einzusetzen, wo die Pandemie es besonders erfordert. Gleichzeitig sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Unterstützung finden und erhalten die Möglichkeit, auch in dieser schwierigen Zeit ihre Kompetenzen zu entwickeln. Geschaffen wurden 100.000 zusätzliche Einsatzstellen bei Vereinen, in Kommunen und Verwaltung, davon 10.000 in Pflegeheimen. Junge Freiwillige von 16 bis 25 Jahren und bis zu 30 Jahren für junge Menschen mit Behinderung erhalten dafür bis zu 688 Euro netto pro Monat vom Staat.

Junge Menschen mit geringen oder keinen Qualifikationen werden mit dem „Investitionsplan für Kompetenzentwicklung" gefördert. Mehr als 100.000 neue Ausbildungen bzw. vorbereitende Angebote wurden hierfür geschaffen. 

In der sogenannten Jugendgarantie (begleitete und finanzierte Integration in den Arbeitsmarkt) werden Jugendliche unterstützt, die dem Arbeitsmarkt am entferntesten sind. In diesem Programm werden für das laufende Jahr 200.000 Plätze angeboten. Das entspricht einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem wurden die Bedingungen für die Teilnahme am Programm gelockert, damit mehr junge Menschen davon profitieren können.

Auch andere beschäftigungsfördernde Maßnahmen wurden verstärkt, z.B. PACEA, ein vertragliches Programm für Beschäftigung und Autonomie, das Qualifizierungsprogramm PEC, die Intensivunterstützung AIJ usw. Insgesamt werden den am stärksten benachteiligten jungen Menschen in diesem Jahr fast eine Million Wege zur beruflichen Eingliederung angeboten.

Auch arbeitslose Hochschulabgänger/-innen kommen in den Genuss außergewöhnlicher staatlicher Förderung. Wer im akademischen Jahr 2019/20 staatliche Leistungen (Stipendium, Wohngeld, Sozialhilfe usw.) empfing, erhält vier Monate lang eine Unterstützung in Höhe von 70 % der früheren Leistungen. Eine zusätzliche Beihilfe von 100 Euro wird an diejenigen gezahlt, die nicht bei ihren Eltern leben.

Hochschulbildung

Neben den jungen Berufstätigen engagiert sich der Staat auch bei der Förderung von Student(inn)en, sowohl in finanzieller als auch in psychologischer Hinsicht.

Finanzielle Hilfen

Student(inn)en, deren Familieneinkommen aufgrund der Krise einen erheblichen und anhaltenden Rückgang erfahren hat, können beantragen, dass ihre Anträge auf staatliche Leistungen erneut geprüft werden. Darüber hinaus können Student(inn)en, die in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten, einen Ad-hoc-Termin mit dem Sozialdienst des französischen Studentenwerks CROUS vereinbaren. Davon profitieren auch Student(inn)en der Mittelschicht und ausländische Student(inn)en, die von den meisten staatlichen Sonderleistungen zunächst aufgrund ihrer vergleichsweise guten Ausgangslage nicht profitieren können, die aber durch die Krise ebenfalls in eine prekäre Lage geraten sind. Für sie hat die Regierung die Zugangsformalitäten vereinfacht. Bis zu 500 Euro werden ihnen als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Eine ausführliche Anspruchsprüfung erfolgt nachträgliich.

Um die finanzielle Belastung aller Student(inn)en, ob Leistungsempfänger/-innen oder nicht, ob national oder international, zu reduzieren, hat der Staat seit Januar 2021 die 1-Euro-Mahlzeit eingeführt, die seitdem zum Mittag- und Abendessen in den Mensen und Cafeterias der CROUS angeboten werden. Möglich gemacht wird das auch durch ein strenges Hygieneprotokoll, das seit Februar gilt und so in mehr als 500 Mensen und Cafeterias das Einnehmen der Mahlzeiten vor Ort erlaubt.

Außerdem wurden Semestergebühren eingefroren, Stipendien für Student(inn)en im Praktikum aufgeschoben und Doktorand(inn)enverträge verlängert. Ebenfalls verstärkt eingesetzt wurden staatlich garantierte Studienkredite mit einer Obergrenze von 15.000 Euro.

Zuletzt wurden 20.000 Stellen für studentische Tutor(inn)en und 1.600 Stellen für studentische Referent(inn)en in den Wohnheimen geschaffen.

Psychologische Unterstützung

Ein schwieriger Punkt, dem Student(inn)en seit Beginn der Pandemie begegnen, ist die Isolation. Um dies zu durchbrechen, hat die Regierung daher beschlossen, schrittweise zum Präsenzunterricht zurückzukehren, zunächst an einem Tag pro Woche.

Student(inn)en können sich zudem seit Februar kostenlos bei einem Psychologen, einer Psychologin, einem Psychiater oder einer Psychiaterin in ihrer Stadt behandeln lassen. Auch die universitätspsychologischen Beratungsstellen (BAPU) stehen weiterhin allen Student(inn)en, die Hilfe in Anspruch nehmen möchten, offen. Diese Konsultationen werden zu 100 % von der Sozialversicherung und den Krankenkassen übernommen.

Wohnen

Wohnen ist für junge Menschen und ihre Familien meist der größte Ausgabenposten. Deshalb wurden die Mieten in den Studen(inn)enwohnheimen, die normalerweise jedes Jahr erhöht werden, dieses Jahr eingefroren.

Für junge Berufstätige bietet der Staat seit Februar einen Einrichtungszuschuss in Höhe von 1.000 Euro (erste Unterkunft oder erster Mietvertrag). Anspruchsberechtigt sind alle jungen Berufstätigen unter 25 Jahren und mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 1.400 Euro.

Quelle: Regierung der Französischen Republik vom 19.02.2021

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