Kinder- und Jugendschutz
Soziale Netzwerke: Hasskriminalität effektiv bekämpfen
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Die Bundesregierung will Hasskriminalität im Netz wirksamer bekämpfen. Betreiber von sozialen Netzwerken sollen künftig dazu verpflichtet werden, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren. Das hat das Kabinett beschlossen.
06.04.2017
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Erfasst werden sollen Inhalte, die auch nach jetzigem Recht strafbar sind. Dazu zählen etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung. Auch Kinderpornographie und terroristische Straftaten sind von dem Gesetzentwurf erfasst.
Besser auf Beschwerden reagieren
Für die Nutzer solle es künftig leichter sein, derartige Inhalte zu melden. Betreiber sozialer Netzwerke müssen ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement einführen. Sie werden unter anderem dazu verpflichtet, ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten.
Strafbare Inhalte aus dem Netz nehmen
Die Betreiber sind gegebenenfalls verpflichtet, strafbare Inhalte von ihrer Plattform zu nehmen. Dabei gelten folgende Fristen: Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Weitere strafbare Inhalte sind innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Das betrifft auch sämtliche Kopien des strafbaren Inhalts, die sich auf der Plattform befinden.
Geldbußen möglich
Verstöße gegen diese Pflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie kann bis zu fünf Millionen Euro gegen verantwortliche Person im Unternehmen betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann sich die Geldbuße bis auf 50 Millionen Euro belaufen.
Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 05.04.2017
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