Kindertagesbetreuung
SOAL e.V. nimmt Stellung zu Auswirkungen der SGB VIII Reform
![Rutsche und Spielzeug in einem Kindergarten Rutsche und Spielzeug in einem Kindergarten](/fileadmin/_processed_/2/3/csm_KiTa-F-ChiccoDodiFC_9dae7b149f.jpg)
Seit der Veröffentlichung der ersten Reformentwürfe zum SGV VIII sind Auswirkungen der geplanten Änderungen auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe breit diskutiert worden. Der Alternative Wohlfahrtsverband Sozial & Alternativ e.V. (SOAL) nimmt nun Bezug zum Feld der Kindertagesbetreuung. SOAL resümiert, dass die vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelungen den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit entdemokratisieren und willkürliches Verwaltungshandeln begünstigen.
17.10.2016
"Kitapflicht" durch die Hintertür
In dem Kommentar vom 17.10.2016 adressiert SOAL konkrete gesetzliche Neuformulierungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung, deren Brisanz sich nur im Kontext anderer Neuregelungen erschließt: so können nach dem neu hinzugefügten §36b Abs.2 auch Kindertagesstätten eine im Einzelfall geeignete und notwendige Hilfe sein und damit Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung ersetzen. Statt einer gezielten Unterstützung der gesamten Familie als System würde die Erziehungshilfe hier über die Betreuungsleistung für das Kind abgehakt.
Gleichzeitig werden Kitas unter diesen Bedingungen von einem niedrigschwelligen, freiwilligen Angebot zu einer quasi verordneten Maßnahme des Jugendamtes. SOAL warnt, dass dies der Einführung einer möglichen "Kitapflicht" durch die Hintertür gleichkäme, die das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kita grundlegend erschüttert. Zudem geraten auch die Fachkräfte der Kita in ein neues Spannungsfeld zwischen der sozialpädagogischen Rolle und möglichen Kontrollerwartungen des Jugendamtes. Ungeklärt ist zum Beispiel, welche Dokumentations- und Berichtspflichten an die örtlichen Jugendämter auf die Kita zu kommen.
Nicht zuletzt bleibt der Begriff der "geeigneten und notwendigen Hilfe" undefiniert. SOAL betont, dass Aufgaben der sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsberatung weit über die fachlichen und strukturellen Ressourcen des Kitasystems hinaus gehen. Die Bereitstellung ambulanter sozialräumlicher Angebote neben der Kindertagesbetreuung kann von Kitas angesichts gleichbleibender Finanzierung nicht geleistet werden.
Kontrolle statt Dialog
Die zweite wesentliche Veränderung, die SOAL im Entwurf zur SGB VIII-Novelle identifiziert, bezieht sich auf die §§ 45 und 46 SGB VIII-E, die der zuständigen Behörde weitreichende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten einräumen. Bisher hat jede Einrichtung grundsätzlich das Recht auf eine Betriebserlaubnis. Im Zuge der Novellierung sollen die freien Träger nun zu "Auftragsnehmern" werden, die auf das Wohlwollen des Geldgebers angewiesen sind und eine "Leistung" zu erbringen haben.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Zuverlässigkeit" lässt hier Raum für eine Beurteilung des Trägers nach nicht näher definierten Kriterien und öffnet Tür und Tor für willkürliches Verwaltungshandeln und die Entdemokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Anstelle partnerschaftlicher Zusammenarbeit tritt Misstrauen sowie Über- und Unterordnung.
Fazit
In seiner Stellungnahme bewertet SOAL die vorliegenden Änderungen unter dem Strich als fehlgeleiteten Versuch der Qualitätssicherung für die Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die veränderte Steuerung und neue Rollenverteilung zwischen freien Trägern und zuständigen Behörden im aktuellen Gesetzesentwurf bezeichnet SOAL als reaktionären Rollback, dem Verbände und Träger dringend Einhalt gebieten müssen. Statt eines erweiterten rechtlichen Spielraums der Behörden fordert der Verband eine deutlich verbesserte personelle und fachliche Ausstattung von Einrichtungen sowie einen lebendigen öffentlichen Diskurs, der Inhalte und Praxiserfahrung in den Reformprozess einbringt.
Quelle: Alternativer Wohlfahrtsverband Sozial & Alternativ, SOAL e.V. vom 17.10.2016
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