Europa
So gesund waren Kinder in der EU im Jahr 2017 – Neue Zahlen von Eurostat
Der Gesundheitszustand von über 95 Prozent der Kinder in der EU galt 2017 als gut oder sehr gut. Weniger als fünf Prozent waren aufgrund gesundheitlicher Probleme bei Aktivitäten eingeschränkt. Als schlecht oder sehr schlecht wurde der Gesundheitszustand von einem Prozent der Kinder eingestuft. Dies zeigen aktuelle Zahlen von eurostat, dem statistischen Amt der EU.
05.02.2019
Im Jahr 2017 galt der allgemeine Gesundheitszustand von über 95% der Kinder in der Europäischen Union als gut oder sehr gut. Betrachtet man die einzelnen Altersgruppen, ändert sich dieser Prozentsatz nur geringfügig, und zwar von 96,5% bei den unter Fünfjährigen auf 95,9% bei den Fünf- bis Neunjährigen und auf 95,2% bei den Zehn- bis Fünfzehnjährigen. Der Prozentsatz der Kinder, deren allgemeiner Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht eingestuft wurde, lag bei allen Altersgruppen unter 1%.
Anteil der Einschränkungen steigt mit zunehmendem Alter
Weniger als 5% der Kinder in der EU galten im Jahr 2017 als gesundheitsbedingt bei Aktivitäten eingeschränkt: 3,7% wiesen mäßige und 1,2% schwerwiegende Einschränkungen auf. Die Anteile, die in jeder Kategorie der Einschränkungen bei Aktivitäten verzeichnet wurden, steigen mit zunehmendem Alter. Bei den Kindern unter fünf Jahren wiesen 2,2% mäßige und 0,6% schwerwiegende Einschränkungen bei Aktivitäten auf, während die Anteile bei den Fünf- bis Neunjährigen bei 4,1% bzw. 1,2% lagen und bei den Zehn- bis Fünfzehnjährigen 4,4% bzw. 1,6% betrugen.
Gesundheitszustand nach Altersgruppen
Im Jahr 2017 bewegte sich der Prozentsatz von Kindern unter fünf Jahren, deren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut betrachtet wurde, zwischen 92,4% in Estland und über 99% in Bulgarien, Malta, Rumänien und Italien.
Bei den Fünf- bis Neunjährigen war der Anteil der Kinder, deren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut betrachtet wurde, in Portugal (89,3%) und Lettland (91,2%) am niedrigsten und in Rumänien (99,8%), Zypern (98,9%), Italien (98,8%) und Griechenland (98,7%) am höchsten.
Bei den Zehn- bis Fünfzehnjährigen, deren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut galt, bewegten sich die Anteile zwischen weniger als 90% in Lettland (88,0%), Portugal (88,7%) und Estland (89,6%) und über 98% in Rumänien (99,1%), Italien (98,4%) und Bulgarien (98,2%).
Einschränkungen aufgrund gesundheitlicher Probleme
Im Jahr 2017 lag der Prozentsatz der unter Fünfjährigen, die als erheblich bei Aktivitäten eingeschränkt betrachtet wurden, in allen Mitgliedstaaten unter 1%. Ausnahmen bildeten das Vereinigte Königreich (1,1%), Belgien (1,4%), Finnland (1,5%) und Österreich (1,6%). Im Fall mäßiger Einschränkungen waren die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten größer: Die Anteile reichten von weniger als 1% in Italien (0,2%), Zypern (0,6%), Malta (0,7%) und Bulgarien (0,9%) bis 4,9% in Dänemark, 7,8% in Litauen und 8,6% in Lettland.
Der Anteil der Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren mit erheblichen Einschränkungen bei Aktivitäten war am höchsten im Vereinigten Königreich (3,7%), Dänemark (2,4%), Luxemburg (2,3%) und Ungarn (2,2%) und am niedrigsten in Italien und Bulgarien (je 0,3%). Die Werte für mäßige Einschränkungen reichten von 0,2% in Italien und 0,9% in Griechenland bis 7,9% in Finnland, 8,3% in Litauen, 8,4% in Estland und 11,9% in Lettland.
In der Altersgruppe der Zehn- bis Fünfzehnjährigen mit erheblichen Einschränkungen bei Aktivitäten reichten die Anteile von 0,1% in Litauen bis 2,9% in Luxemburg und 4,7% im Vereinigten Königreich, bei den mäßigen Einschränkungen hingegen von 0,7% in der Slowakei und 0,8% in Italien sowie Zypern bis 10,9% in Dänemark, 11,4% in Finnland und 13,5% in Lettland.
Hintergrund
Diese Daten zur Gesundheit von Kindern in der EU (von einem Haushaltsmitglied angegeben) werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union‚ veröffentlicht. Sie stammen aus dem Ad-hoc-Modul 2017 der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zum Thema Gesundheit und Gesundheit von Kindern.
Quelle: eurostat vom 05.02.2019
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