Europarat
Schutz von Kindern an den Grenzen Europas: Neue Leitlinien für Grenzschutz- und andere Behörden
In einer neuen, gemeinsamen Publikation geben der Europarat und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einen Überblick über die relevanten Menschenrechtsnormen an den Grenzen Europas, die für Kinder gelten.
10.01.2024
Die Leitlinien (PDF: 847 KB) fassen unter dem Titel „Kinder und Migration: Grundrechte an den Grenzen Europas“ die wichtigsten Garantien des europäischen Rechts zusammen, die für minderjährige Migrantinnen und Migranten an den Außengrenzen der EU und des Europarates gelten. Die Grundlage dafür bilden die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das EU-Recht.
Die Mitgliedsstaaten des Europarates und der EU haben das Recht, die Einreise von Nichtstaatsangehörigen in ihr Hoheitsgebiet zu regulieren. Dabei müssen sie jedoch die Grundrechte aller Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Status und ihres Alters gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem Recht der Europäischen Union schützen.
Kinder benötigen zusätzlichen Schutz, da sie besonders gefährdet sind und besondere Bedürfnisse haben.
„Es ist zunehmend notwendig, Kinder zu schützen, die an unseren Grenzen ankommen, einschließlich unbegleiteter und von ihren Angehörigen getrennter Kinder sowie Kinder, die Opfer von Kriegsverbrechen, Gewalt und Missbrauch sind. Diese dritte gemeinsame Leitlinie soll die Behörden, einschließlich der Grenzpolizei, dabei unterstützen, ihre Tätigkeit unter voller Einhaltung unserer Normen auszuführen, um die Rechte von Migranten- und Flüchtlingskindern ab ihrer Ankunft in unseren Mitgliedstaaten wirksam zu wahren und zu schützen“,
so Leyla Kayacik, Sonderbeauftragte der Generalsekretärin des Europarates für Migration und Flüchtlinge.
„Die Behörden und Grenzschutzbeamten sind gesetzlich verpflichtet, den Bedürfnissen aller Migranten- und Flüchtlingskinder, die an unseren Grenzen ankommen, gerecht zu werden. Dieser praktische Leitfaden soll das Bewusstsein schärfen und dringend benötigte Unterstützung bieten, damit Kinder gut geschützt werden und politische Entscheidungsträger ein besseres Verständnis dafür entwickeln, wie die Rechte von Kindern am besten gewahrt werden können“,
erklärte der scheidende Direktor der FRA, Michael O'Flaherty, dessen Amtszeit am 15. Dezember 2023 endete.
Die neue Publikation baut auf den früheren gemeinsamen Leitlinien auf: Grundrechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten an europäischen Grenzen (März 2020) und Europäische Normen in Bezug auf Rechtsmittel, Beschwerdemechanismen und wirksame Ermittlungen an Grenzen (Juli 2021).
Quelle: Europarat vom 15.12.2023
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