Jugendschutz

Schutz Minderjähriger im Internet

Die EU-Kommission startet eine Sondierung zu Leitlinien, die den Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß dem Digital Services Act (DSA) stärken sollen. Interessengruppen können bis zum 30. September 2024 Beiträge einreichen. Die finalen Leitlinien sollen vor Sommer 2025 verabschiedet werden.

16.08.2024

Online-Plattformen müssen Minderjährige schützen, so schreibt es das europäische Gesetz über digitale Dienste (DSA) vor. Heute hat die EU-Kommission eine Sondierung zu den Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet eröffnet. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet gemäß dem DSA umsetzen müssen.

Zum Entwurf der Leitlinien, in den die Beiträge dieser Sondierung einfließen, wird die EU-Kommission eine separate Konsultation durchführen. Die Leitlinien sollen vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden.

Zielgruppe und Themen

Die Kommission fordert alle Interessengruppen auf, sich an der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen zu beteiligen, insbesondere durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Berichten und unterstützenden Forschungsarbeiten. Sie bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung der Risiken, denen Minderjährige online begegnen können. 

Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei der Gestaltung ihrer Dienste im Mittelpunkt stehen. Sie müssen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, regelmäßig Folgenabschätzungen durchführen und Maßnahmen umsetzen, die alle potenziellen Risiken für Minderjährige abschwächen, die sich aus ihren Diensten ergeben. 

Die Arbeit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten an einem harmonisierten Ansatz für die Altersverifikation wird ebenfalls in den Leitlinien enthalten sein.

Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen

Mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen werden die Jugendschutzleitlinien für alle Online-Plattformen gelten, die für Minderjährige zugänglich sind. Dazu gehören auch Plattformen, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, aber dennoch minderjährige Nutzer haben, z. B. aufgrund unzureichender Mechanismen zur Altersverifizierung.

Zeitrahmen

Der Aufruf zur Einreichung von Beiträgen bleibt bis zum 30. September 2024 geöffnet. Die Kommission wird die Beiträge der Interessengruppen zur Erstellung der Leitlinien verwenden und eine separate Konsultation zum Entwurf der Leitlinien durchführen, die vor dem Sommer 2025 verabschiedet werden sollen.

Quelle: Europäische Kommission vom 31.07.2024

Redaktion: Paula Joseph

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