Schutzkonzepte an Hessens Schulen
Schüler*innen besser vor Gewalt und sexuellem Missbrauch schützen
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Hessen führt Schutzkonzepte in allen Schulen ein und stellt weitere Mittel zur Verfügung. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Sicherheit sowie seelische und körperliche Unversehrtheit. Um diesen Auftrag weiter zu stärken, ist im Hessischen Schulgesetz die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert worden.
06.06.2023
Gewaltprävention und der Schutz vor sexuellem Missbrauch sind in der Schule von größter Bedeutung. Hierzu werden ab dem kommenden Schuljahr an allen öffentlichen Schulen spezielle Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und zur Schutzkonzeptentwicklung eingesetzt. Sie sollen die Entwicklung der Schutzkonzepte vor Ort koordinieren und dabei helfen, sie gemeinsam mit der Schulgemeinde zu gestalten. Dafür erhalten alle Schulen eine zusätzliche Stundenzuweisung. Die neuen Beratungslehrkräfte werden für diese anspruchsvolle Aufgabe von der Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern unterstützt.
Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz bedankte sich bei allen Beteiligten „für ihr Engagement zum Schutze unserer Schülerinnen und Schüler“, und hob die Bedeutung der Maßnahme hervor:
„Der bestmögliche Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist unsere Pflicht. Deshalb verstärken wir mit der Änderung des Schulgesetzes bzw. der Einführung verpflichtender Schutzkonzepte und der zusätzlichen Zuweisung für die Schulen nochmals unsere Anstrengungen.“
Um die Schulen bei der Umsetzung der Gewaltprävention wirkungsvoll zu unterstützen, stehen bereits verschiedene Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte zur Verfügung. So bieten die Staatlichen Schulämter den Schulen zum Beispiel systembezogene Beratung und schulische Prozessbegleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung an. Über die Hessische Lehrkräfteakademie können darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen zum Schulleitungshandeln im Kontext der Schutzkonzeptentwicklung und weitere Qualifizierungsangebote für hessische Lehrkräfte abgerufen werden.
Quelle: Hessisches Kulturministerium vom 05.06.2023
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