Inklusion
Sachsen: Millionen für Inklusion und benachteiligte Kinder in Kitas
Künftig kann zur Unterstützung der Inklusion an Schulen und von sozial benachteiligten Kindern in Kitas zusätzliches Personal eingestellt werden. Das macht die Neufassung einer entsprechenden Förderrichtlinie, die die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) regelt, möglich.
10.11.2015
"Das zusätzliche Fachpersonal soll Schulen und Kitas darin unterstützen, Kindern mehr Chancengerechtigkeit zu ermöglichen", begründete Kultusministerin Brunhild Kurth die Fördermaßnahmen.
So stehen für den Einsatz von sogenannten Inklusionsassistenten bis zum Ablauf des Schuljahres 2020/2021 rund 51 Millionen Euro zur Verfügung. "Inklusionsassistenten sollen die Lehrkräfte dabei unterstützen, das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne eine Behinderung zu verbessern. Außerdem soll durch das gemeinsame Lernen die Sozialkompetenz aller Schüler erhöht werden", erklärte die Kultusministerin.
Die Inklusionsassistenten sollen aber auch präventiv eingesetzt werden, um sonderpädagogischen Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen, zu verhindern. Die zusätzlichen Fachkräfte können ab dem Schuljahr 2016/17 an ausgewählten Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Schulen zur Lernförderung sowie an berufsbildenden Schulen aller Schularten zum Einsatz kommen. Auch freie Schulen können in den Genuss der Förderung kommen. Inklusionsassistenten sollten mindestens eine Ausbildung auf Fachschulniveau mitbringen oder über einen Hochschulabschluss verfügen.
Auch Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Lern- und Lebenserschwernissen sollen personelle Unterstützung bekommen. Dafür stehen bis 2020 rund 24 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Geld kann zur Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher zusätzliches Fachpersonal an eingestellt werden.
"Die Fachkräfte sollen soziale Benachteiligungen bei Kindern erkennen, den Unterstützungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit den Erzieherinnen Angebote entwickeln, um die Entwicklungsrückstände zu kompensieren", so Kultusministerin Brunhild Kurth. Die Fachkräfte sollen zudem auch mit den Eltern der Kinder und mit Partnern im kommunalen Bereich zusammenarbeiten und die Erzieherinnen bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder unterstützen.
95 Prozent der Personalkosten können gefördert werden. Die Fachkräfte sollten über einen Hochschulabschluss oder Fachschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung verfügen. Gefördert werden aber auch Beratungsstellen, die das zusätzliche Personal und die Kitas in ihrer Arbeit fachlich begleiten und unterstützen. Für diese Fachberatung werden die förderfähigen Kosten zu 100 Prozent übernommen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus vom 10.11.2015.
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