Brandenburg

Rund 370.000 Euro für die Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes

Im neuen Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz wird erstmals die Zuverlässigkeit der Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als Kriterium verpflichtend eingeführt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert in diesem Rahmen das Projekt „Trägerqualität“ am Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bis 2022 mit rund 120.000 Euro jährlich sowie das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK e.V.) einmalig mit rund 130.000 Euro.

21.06.2021

Jugendministerin Britta Ernst: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche brauchen verantwortungsvolle Einrichtungsträger. Um sie künftig in ihrer Rolle stärker zu unterstützen, werden vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg entsprechende Qualifizierungs- und Informationsangebote entwickelt und ab Herbst für Brandenburger Träger zur Verfügung gestellt. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität.“

Im Projekt „Trägerqualität“ trifft das SFBB Vorbereitungen, um unter anderem in einer Fachveranstaltung Leitgedanken und Vorstellungen der Einrichtungsträger zusammenzutragen. Die Fort- und Weiterbildungsangebote sollen sich zudem nicht mehr nur an sozialpädagogische Fachkräfte und Einrichtungsleitungen richten, sondern auch an Unternehmer/-innen, Manager/-innen und Geschäftsführer/-innen. Im Herbst soll es außerdem erste Qualifizierungsangebote für Einrichtungsträger geben. Darüber hinaus fördert das Ministerium das IFK e.V. an der Universität Potsdam mit rund 130.000 Euro zur Entwicklung von bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten für kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen.

Mit der Gesetzesänderung des SGB VIII gilt die Zuverlässigkeit der Träger künftig als Voraussetzung zum Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendhilfeleistungen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen werden von unterschiedlichsten Trägern erbracht, von großen Organisationen unter dem Dach von Verbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeitersamariterbund, der Arbeiterwohlfahrt, dem Diakonisches Werk oder der Caritas, aber auch von Gemeinden und Städten sowie kleineren Vereinen. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder bieten unterstützende Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an.

Der Schutz- und Qualitätsgedanke für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe hat sich bislang vordergründig auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fokussiert, wie beispielsweise Kinder- und Jugendheime, Wohngemeinschaften und Internate und auf die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in diesen Einrichtungen. Mit dem neuen Gesetz wird er auf die Ebene der Träger der Einrichtungen ausgeweitet.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 10.06.2021

Redaktion: Alena Franken

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