Kinder- und Jugendarbeit
RLP: Jugend(sozial)arbeit stärkt die Jugend gerade auch in der Corona-Zeit
In der herausfordernden Corona-Zeit haben die Fachkräfte der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz schnell und professionell ihre Angebote angepasst und so den Kontakt mit jungen Menschen halten können. Das zeigt eine Abfrage das Instituts für Sozialpädagogische Forschung gGmbH in Mainz in Kooperation mit dem Jugendministerium, dem Landesjugendring und dem Landesjugendamt.
25.08.2020
„Ich finde es überaus beeindruckend, was die Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit während der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz geleistet haben und weiter leisten“, erklärt Jugendministerin Anne Spiegel. „Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen mir, dass überall wo es möglich war, neue, kreative Programme geschaffen und Wege gefunden wurden, die persönlichen Angebote vielfach auf digitalem Weg fortzuführen. Ganz gleich ob virtuelle Schulungen, Seminare oder digitale Beratungen. All das zeigt, mit welchem großen Engagement die Fachkräfte die Beziehungen zu den jungen Menschen und wo nötig zu ihren Familien auch in Zeiten des Kontaktverbots und der Kontaktminimierung aufrechterhalten haben. Daher möchte ich den Fachkräften danke sagen für ihren professionellen und hoch engagierten Einsatz“, so Spiegel.
Fachkräfte trotz Kontaktsperre für ihre Zielgruppe erreichbar
An der Befragung nahmen 130 Fachkräfte aus dem kommunalen Bereich und rund 80 Fachkräfte aus der jugendverbandlichen Arbeit teil. Wie die Auswertung zeigt, waren alle Fachkräfte trotz Kontaktsperre durchgängig für ihre Zielgruppe erreichbar, sei es per Mail, Telefon oder Messenger-Dienste. Sowohl in der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit als auch in der Jugendsozialarbeit gaben rund 80 Prozent der Befragten an, neue digitale Angebote durchgeführt zu haben. Dort wo es aufgrund der Kontaktbeschränkungen möglich war, wurden parallel zu rund 60 Prozent auch analoge Angebote realisiert.
In der kommunalen Jugendarbeit nutzten junge Mensche digitale Angebote inbesondere für Beratungen. Die Gründe sind vielfältig, von „einfach mal reden“ über konkrete Beratungsanlässe wie Ausbildungsplatzsuche bis hin zu Einzelfallhilfen. Daneben wurden sowohl in der verbandlichen wie in der kommunalen Jugendarbeit Video-Chats, Kreativ- und Mitmach-Angebote sowie Projekte und Aktionen über soziale Medien wie etwa Podcasts oder Fotorallyes angeboten.
In der Jugendsozialarbeit stand ebenfalls die Beratung im Vordergrund. Von großer Bedeutung waren daneben die psychische Stabilisierung junger Menschen, die sich etwa in Form von Gesprächen, der Vermittlung von Tagesstruktur bis hin zur Weiterleitung an Hilfsmaßnahmen zeigte, sowie die Unterstützung und Vermittlung beim Kontakt mit Behörden, bespielsweise dem Jobcenter oder der Berufsberatung.
Jugend(sozial)arbeit sind unabdingbare soziale Leistungen für junge Menschen
„All die genannten Angebote sind für junge Menschen jenseits von Familie und Schule zentral, das zeigt sich gerade auch in der Corona-Zeit. Die Angebote geben ihnen Möglichkeiten, Dinge auszuprobieren und mitzubestimmen und bieten auch konkrete Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen“, führt Ministerin Spiegel aus. „Die Jugend stärken - dafür steht die verbandliche und kommunale Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit auch und gerade unter Corona-Bedingungen. Sie sind unabdingbare soziale Leistungen für die jungen Menschen in unserem Land. Daher ist es weiter eines meiner wichtigsten jugendpolitischen Ziele, die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit finanziell abzusichern und noch umfänglicher zu unterstützen.“
Das Jugendministerium fördert die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit mit rund 11 Mio. Euro im Jahr.
Weitere Infos zur Befragung
Die Befragungen wurden von Mai bis Juni durchgeführt. Die Antworten wurden vom Institut für Sozialpädagogische Forschung gGmbH ausgewertet.
Die Auswertungen der Befragungen zur Jugend(sozial)arbeit (PDF, 963 KB) sowie zur Jugendverbandsarbeit (PDF, 975 KB) sind auf der Webseite des rheinland-pflälzischen Jugendministeriums abrufbar.
Hintergrundinformation
Die Jugendarbeit ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie wird in den §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gesetzlich geregelt. Kurz zusammengefasst handelt es sich bei der Jugendarbeit um Lern- und Bildungsangebote, die Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf angeboten und von diesen freiwillig wahrgenommen werden können. Neben der Freiwilligkeit sind Partizipation und Selbstorganisation Grundpfeiler des Arbeitens. Die Angebote beziehen sich z.B. auf soziale und politische Bildungsangebote, Freizeiten, internationale Jugendarbeit. Träger der Jugendarbeit sind öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unter anderem Jugendämter, Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, der Internationale Bund (IB) usw.
Die Jugendsozialarbeit ist eine Pflichtleistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie wird in § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gesetzlich geregelt. Der Auftrag der Jugendsozialarbeit liegt im Ausgleich sozialer Benachteiligung bzw. in der Überwindung individueller Beeinträchtigung. In einem inklusiven Sinn werden mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit neue Zugänge geschaffen und sozialpädagogische Unterstützung angeboten, um Chancengerechtigkeit trotz unterschiedlicher individueller oder auch gesellschaftlicher Lebenslagen zu erreichen. Träger der Jugendsozialarbeit sind öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, unter anderem Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, der Internationale Bund (IB) usw.
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz vom 10.08.2020
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