Kinderschutz
Rheinland-Pfalz: Dreyer: Kinderschutz braucht gute gesetzliche Regelungen
Gemeinsam mit der AOK Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Hebammen hat Rheinland-Pfalz ein Projekt entwickelt, in dem erprobt werden soll, wie sich die Verlängerung von Hebammenleistungen auf die Entwicklung des Säuglings und der Familie auswirkt. Dieses Projekt wird in Trier und Mainz erprobt.
15.07.2010
„Bundesfamilienministerin Kristina Schröder fordert zum Schutz von Kindern Maßnahmen, die in Rheinland-Pfalz schon Wirklichkeit sind“, erklärte Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz. Hintergrund sind Forderungen der Bundesministerin, Ärztinnen und Ärzte bei Hinweisen auf Misshandlung von der Schweigepflicht zu entbinden und Hebammen die Möglichkeit zu eröffnen, länger als zwei Monate in den Familien zu sein.
Das rheinland-pfälzische Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit regelt außerdem, wann Ärztinnen und Ärzte, aber auch andere Berufsgruppen, die unter Schweigepflicht stehen, von dieser Schweigepflicht entbunden sind. So können sie bei dem Verdacht auf eine Misshandlung oder eine Vernachlässigung das Jugendamt darüber informieren, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder möglicherweise selbst Ursache der Gefährdung sind.
Weitere Informationen gibt es unter: http://masgff.rlp.de/aktuelles/presse/einzelansicht_39164/archive/2010/july/article/dreyer-kinderschutz-braucht-gute-gesetzliche-regelungen/
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz vom 14.07.2010
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