Sozialpolitik

Regierung vor Prüfung der Kinder-Hartz-IV-Sätze Verfassungsgerichtsurteil abwarten

Für "angemessen und sachgerecht“ hält die Bundesregierung die derzeitige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (17/359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/151) hervor.

08.01.2010

Die Bemessung der Regelsätze erfolge jeweils auf Basis der aktuellen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes und der vorliegenden Erkenntnisse, heißt es in der Antwort. 

Gleichwohl kündigt die Regierung eine Überprüfung und gegebenenfalls auch Weiterentwicklung der Regelsätze an, "sobald die Ergebnisse einer vom Statistischen Bundesamt durchgeführten neuen EVS vorliegen“. Aktuell werde vom Statistischen Bundesamt die EVS 2008 ausgewertet, deren Ergebnisse in Form einer Sonderauswertung für die Regelsatzbemessung voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen würden.

"Die Überprüfung der Regelsatzbemessung auf der Grundlage einer Sonderauswertung der EVS 2008 soll mit einer umfassenden Überprüfung des gesamten Regelsatzsystems verbunden werden“, schreibt die Regierung. Dies schließe Fragen der Abgrenzung der Referenzgruppe ebenso ein wie Fragen der Abgrenzung und der Ermittlung von Bedarfen oder der Fortschreibung von Regelsätzen in Jahren, für die keine Sonderauswertung einer EVS vorlägen. Insbesondere die Auswahl der Referenzgruppe bei der Auswertung der Statistik erscheint den Fragestellern "problematisch“. 

In die Prüfung der Regelsätze will die Regierung auch das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts einbeziehen. "Aus diesen Gründen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hinsichtlich der Absichten der Bundesregierung bei der Überprüfung der Regelsatzbemessung keine Festlegungen möglich“, heißt es in der Antwort. In ihrer Vorbemerkung weist die Regierung darauf hin, dass die Höhe der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sich seit dessen Einführung in der öffentlichen Diskussion befinde. "Dies liegt unter anderem daran, dass es nicht möglich ist, das zu gewährleistende soziokulturelle Existenzminimum eindeutig und objektiv zu bestimmen und dass daher bei der Bemessung der Regelleistungen eine Reihe von normativen Entscheidungen zu treffen ist“, argumentiert die Bundesregierung. Sie erwartet aus diesem Grund, "dass das Urteil zu den genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch in diesem Punkt zur Versachlichung der Diskussion beitragen wird.“

Weitere Informationen finden Sie <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

Back to Top